News 10. 09.
2002 |
Kein Gottesbezug im
EU-Verfassungsentwurf der europäischen Christdemokraten
Er würde die Aufnahme
eines Gottesbezugs in eine künftige EU-Verfassung zwar begrüßen, sein
eigener Entwurf enthalte diesen Bezug jedoch nicht, sagte Elmar Brok, der
deutsche Vorsitzende der christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP)-Gruppe
im EU-Konvent zur Zukunft Europas, laut “Kathpress”
am Dienstag in Brüssel. Brok präsentierte dort einen Entwurf für
eine Verfassung der Europäischen Union. Das Papier solle als
Diskussionsgrundlage für die weitere Arbeit im Konvent dienen.
Der
Entwurf der EVP enthalte zwar keinen expliziten Hinweis auf Gott, jedoch
wurde die EU-Grundrechtecharta in ihrem Original-Wortlaut eingearbeitet, wo
die Rede vom ethischen und religiösen
Erbe Europas sei, erklärte Brok. Er reagierte damit auf Forderungen, den
Gottesbezug in der zukünftigen EU-Verfassung zu verankern. Vorbild hätte
dafür das deutsche Grundgesetz sein
können, das die Formulierung "im Bewusstsein seiner (des deutschen
Volkes) Verantwortung vor Gott und den Menschen" enthält. Die europäischen
Grundrechte sollen einklagbar sein
Der
EVP-Verfassungsentwurf sieht vor, dass eine künftige EU-Verfassung in 200
Artikeln die Prinzipien, die Kompetenzen, die Organisation und Bestimmungen
zu den einzelnen Politikbereichen vorsieht. Die EU-Grundrechte-Charta soll
demnach Bestandteil der Verfassung sein. Jeder EU-Bürger solle das Recht
haben, bei möglichen Verletzungen der EU-Grundrechtecharta direkt Klage
beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Dort solle auch eine gesonderte
Kammer in Streitfällen entscheiden, ob eine Zuständigkeit der EU gegeben
ist oder
nicht. Entwurf ist noch endgültig
Ausdrücklich
betonte Brok, die Vorlage sei "nicht vollständig und nicht endgültig".
Es sei klar, dass es in verschiedenen Fragen unterschiedliche Auffassungen
gebe. Der Entwurf war nach Broks Worten während der Sommerpause auf der
Grundlage einer Ausarbeitung des deutschen
Verfassungsrechtlers Rupert Scholz (CDU) von Fachleuten und EVP-Mitgliedern
des EU-Konvents erstellt worden. Er soll zunächst weiter diskutiert werden,
bevor er dem Konventspräsidium zugeleitet werden soll.
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