News 17. 07. 2003 |
"Interkommunion":
Hasenhüttl suspendiert
Der
Saarbrücker Priester Gotthold Hasenhüttl (69) ist am Donnerstag vom
Trierer Bischof Reinhard Marx suspendiert worden.
Das teilte Hasenhüttl laut dpa nach Erhalt einer entsprechenden Faxmitteilung mit. Der Trierer Oberhirte bestraft den abtrünnigen Priester für seine Leitung eines gemeinsamen Abendmahls mit Protestanten am 29. Mai am Rande des ersten Ökumenischen Kirchentags in Berlin. Hasenhüttl hatte Reue für diese aus katholischer Sicht "verbotene Gottesdienstgemeinschaft" abgelehnt. „Inquisitorische
Maßnahmen“
Hasenhüttl
warf laut „Kathpress“ dem Bischof in einem Schreiben vor,
"bedingungslose Reue" und "blinden Gehorsam" zu
verlangen; mit solchen "inquisitorischen Maßnahmen" schade Marx
der Einheit der Kirche. In einer Einladung an evangelische Christen zur
Teilnahme an der Eucharistie könne er keine "Schuld" erkennen,
betonte Hasenhüttl. Keine
Reue
Der
Bischof hatte den Theologen aufgefordert, sich bis Mittwoch von seinem
Vorgehen bei der umstrittenen "offenen" Eucharistiefeier am Rande
des Ökumenischen Kirchentags in Berlin zu distanzieren und seinen Fehler zu
bereuen. Außerdem solle er versprechen, seine Handlungen nicht zu
wiederholen. Für Sanktionen gegen Hasenhüttl hatte sich auch der
Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Bischof Kardinal
Karl Lehmann, ausgesprochen. Er kritisierte nicht nur das Verhalten des
Geistlichen beim Kirchentag, sondern auch die "zum Teil haarsträubenden
theologischen Klimmzüge", mit denen er sein Handeln zu verteidigen
versuche und sich dabei "völlig verrannt" habe. Dies könnten die
Bischöfe nicht hinnehmen. EinspruchDem
emeriterten Professor für Theologie werde auch die kirchliche Lehrerlaubnis
entzogen, teilte Marx am Donnerstag mit. Hasenhüttl legte umgehend
Einspruch gegen die Entscheidung ein. Falls Marx diesem nicht nachkomme,
werde er innerhalb der nächsten zwei Wochen Beschwerde beim Vatikan
einlegen, kündigte der Geistliche laut AFP auf Anfrage an. Kein
endgültiger Akt
Marx
betonte, die Suspendierung sei für ihn eine schmerzliche Entscheidung
gewesen, aber als Bischof sei er an das kirchliche Recht gebunden. Die
Suspendierung sei aber kein endgültiger Akt. Er hoffe weiterhin, dass
Hasenhüttl einlenke und deutlich mache, dass er die kirchliche Ordnung
anerkenne und befolge, erklärte Marx. "Exzessive
Maßnahmen"
Dagegen
warf Hasenhüttl dem Bischof vor, mit seiner "exzessiven" Maßnahme
gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu verstoßen. Die Art des
Vorgehens sei ihm "völlig unverständlich". Hasenhüttl bestritt
außerdem den Vorwurf, bei dem Gottesdienst eine vom Kirchenrecht verbotene
Interkommunion gefeiert zu haben. Gleich nach Erhalt des Faxes habe er
dagegen Beschwerde eingelegt. Sollte Marx dieser nicht folgen, werde er
Beschwerde in Rom einlegen. "Das hat dann aufschiebende Wirkung für
die Suspendierung." Ein
Priester bereits suspendiert
Anfang
Juni war bereits im Bistum Eichstätt der katholische Priester Bernhard
Kroll suspendiert worden, weil er in Berlin am evangelischen Abendmahl
teilgennommen hatte. Solidarisierung
mit Hasenhüttl
Katholische
und evangelische Kirchengruppen haben sich inzwischen mit dem suspendierten
Saarbrücker Priester Gotthold Hasenhüttl solidarisiert. Das vom Trierer
Bischof Reinhard Marx ausgesprochene Verbot des priesterlichen Dienstes sei
"völlig überzogen", hieß es in der gemeinsamen Stellungnahme
der katholischen Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche", des ökumenischen
Netzwerkes "Initiative Kirche von unten" (IKvu) und der
Evangelische Kirchengemeinde Prenzlauer Berg-Nord. Gastfreundschaft
Hasenhüttl
habe während des ersten Ökumenischen Kirchentages Ende Mai lediglich zum
Abendmahl in der Gethsemane-Kirche in Berlin Protestanten eingeladen und
damit Gastfreundschaft gezeigt. Marx habe den Vorwurf der "verbotenen
Gottesdienstgemeinschaft" gegen den 69- Jährigen zu Unrecht erhoben.
Die Gruppen bezeichneten Marx' Reaktion als "maßlos". Wie im Fall
des Pfarrers Bernhard Kroll, der von der Diözese Eichstätt wegen ähnlicher
Vergehen nach dem Kirchentag suspendiert wurde, werde hier ein Sündenbock
gesucht. Disziplinierung
"Wenn
der Arm der Hierarchie Laien nicht mehr belangen kann, da diese als
Kirchensteuerzahler unentbehrlich sind, soll an Klerikern ein Exempel
statuiert werden, die sich einer Disziplinierung nicht ohne weiteres
entziehen können", heißt es in dem Papier. Die Gruppen beklagten das
Fehlen einer unabhängigen Verwaltungs- und Schiedsgerichtsbarkeit in der römisch-katholischen
Kirche. Marx sei Ankläger und Richter in einer Person. „Leugnung
von Glaubenswahrheiten“
Der
Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Giovanni Lajolo, hatte alle
Versuche verurteilt, eine "ökumenische Mahlgemeinschaft" zwischen
Katholiken und Protestanten demonstrativ durchzusetzen. Zum Verhalten Hasenhüttls
und des Priesters Bernhard Kroll, die mit einer "offenen"
Eucharistiefeier bzw. der Teilnahme am evangelischen Abendmahl beim Berliner
Kirchentag gegen kirchenrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, sagte der
Nuntius, dass es sich dabei nicht nur um den Straftatbestand einer
"nicht legitimen Gottesdienstgemeinschaft" gehandelt habe,
"sondern nach den öffentlichen Erklärungen von Hasenhüttl und Kroll
auch um die Leugnung von Glaubenswahrheiten". Kroll wurde von Bischof
Walter Mixa von Eichstätt vorübergehend von seinen priesterlichen
Funktionen entbunden. Papst:
Eindeutige Absage
Papst
Johannes Paul II. hatte in seiner 14. Enzyklika der Idee eines
"gemeinsamen Abendmahls" von Katholiken und Protestanten eine
eindeutige Absage erteilt und alle Katholiken aufgefordert, nicht einer
"Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu
leisten". Das Kirchenrecht lasse in dieser Frage keinen Raum für
Unklarheiten. Hintergrund des Konflikts sind unterschiedliche theologische
Auffassungen über das Abendmahl und die Rolle des Priesters. „Interzelebration“
für katholische Kirche kirchenrechtswidrig
Nach
katholischer Lehre verwandelt der Priester bei der Eucharistiefeier Hostie
und Wein in Leib und Blut Jesu (Transsubstantiation). Die Protestanten
kennen das Mysterium nicht und haben auch kein Sakrament der Weihe. Aus
diesem Grund ist für die katholische Kirche eine "Interzelebration"
kirchenrechtswidrig: Wenn ein katholischer Priester die Eucharistie mit
einem protestantischen Amtsträger, der nach katholischem Verständnis als
Laie keine priesterlichen Vollmachten hat, "konzelebriert", dann täuscht
er eine Eucharistie nur vor, die nach katholischem Glauben ungültig ist.
Der Vatikan hatte erklärt, dass katholische Priester, die mit
protestantischen Geistlichen die Eucharistie "konzelebrieren",
sich eines "schweren Vergehens" schuldig machen.
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