News 17. 07. 2003

"Interkommunion": Hasenhüttl suspendiert

Der Saarbrücker Priester Gotthold Hasenhüttl (69) ist am Donnerstag vom Trierer Bischof Reinhard Marx suspendiert worden.

Das teilte Hasenhüttl laut dpa nach Erhalt einer entsprechenden Faxmitteilung mit. Der Trierer Oberhirte bestraft den abtrünnigen Priester für seine Leitung eines gemeinsamen Abendmahls mit Protestanten am 29. Mai am Rande des ersten Ökumenischen Kirchentags in Berlin. Hasenhüttl hatte Reue für diese aus katholischer Sicht "verbotene Gottesdienstgemeinschaft" abgelehnt.

„Inquisitorische Maßnahmen“

Hasenhüttl warf laut „Kathpress“ dem Bischof in einem Schreiben vor, "bedingungslose Reue" und "blinden Gehorsam" zu verlangen; mit solchen "inquisitorischen Maßnahmen" schade Marx der Einheit der Kirche. In einer Einladung an evangelische Christen zur Teilnahme an der Eucharistie könne er keine "Schuld" erkennen, betonte Hasenhüttl.

Keine Reue

Der Bischof hatte den Theologen aufgefordert, sich bis Mittwoch von seinem Vorgehen bei der umstrittenen "offenen" Eucharistiefeier am Rande des Ökumenischen Kirchentags in Berlin zu distanzieren und seinen Fehler zu bereuen. Außerdem solle er versprechen, seine Handlungen nicht zu wiederholen. Für Sanktionen gegen Hasenhüttl hatte sich auch der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann, ausgesprochen. Er kritisierte nicht nur das Verhalten des Geistlichen beim Kirchentag, sondern auch die "zum Teil haarsträubenden theologischen Klimmzüge", mit denen er sein Handeln zu verteidigen versuche und sich dabei "völlig verrannt" habe. Dies könnten die Bischöfe nicht hinnehmen.

Einspruch

Dem emeriterten Professor für Theologie werde auch die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen, teilte Marx am Donnerstag mit. Hasenhüttl legte umgehend Einspruch gegen die Entscheidung ein. Falls Marx diesem nicht nachkomme, werde er innerhalb der nächsten zwei Wochen Beschwerde beim Vatikan einlegen, kündigte der Geistliche laut AFP auf Anfrage an.

Kein endgültiger Akt

Marx betonte, die Suspendierung sei für ihn eine schmerzliche Entscheidung gewesen, aber als Bischof sei er an das kirchliche Recht gebunden. Die Suspendierung sei aber kein endgültiger Akt. Er hoffe weiterhin, dass Hasenhüttl einlenke und deutlich mache, dass er die kirchliche Ordnung anerkenne und befolge, erklärte Marx.

"Exzessive Maßnahmen"

Dagegen warf Hasenhüttl dem Bischof vor, mit seiner "exzessiven" Maßnahme gegen die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu verstoßen. Die Art des Vorgehens sei ihm "völlig unverständlich". Hasenhüttl bestritt außerdem den Vorwurf, bei dem Gottesdienst eine vom Kirchenrecht verbotene Interkommunion gefeiert zu haben. Gleich nach Erhalt des Faxes habe er dagegen Beschwerde eingelegt. Sollte Marx dieser nicht folgen, werde er Beschwerde in Rom einlegen. "Das hat dann aufschiebende Wirkung für die Suspendierung."

Ein Priester bereits suspendiert

Anfang Juni war bereits im Bistum Eichstätt der katholische Priester Bernhard Kroll suspendiert worden, weil er in Berlin am evangelischen Abendmahl teilgennommen hatte.

Solidarisierung mit Hasenhüttl

Katholische und evangelische Kirchengruppen haben sich inzwischen mit dem suspendierten Saarbrücker Priester Gotthold Hasenhüttl solidarisiert. Das vom Trierer Bischof Reinhard Marx ausgesprochene Verbot des priesterlichen Dienstes sei "völlig überzogen", hieß es in der gemeinsamen Stellungnahme der katholischen Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche", des ökumenischen Netzwerkes "Initiative Kirche von unten" (IKvu) und der Evangelische Kirchengemeinde Prenzlauer Berg-Nord.

Gastfreundschaft

Hasenhüttl habe während des ersten Ökumenischen Kirchentages Ende Mai lediglich zum Abendmahl in der Gethsemane-Kirche in Berlin Protestanten eingeladen und damit Gastfreundschaft gezeigt. Marx habe den Vorwurf der "verbotenen Gottesdienstgemeinschaft" gegen den 69- Jährigen zu Unrecht erhoben. Die Gruppen bezeichneten Marx' Reaktion als "maßlos". Wie im Fall des Pfarrers Bernhard Kroll, der von der Diözese Eichstätt wegen ähnlicher Vergehen nach dem Kirchentag suspendiert wurde, werde hier ein Sündenbock gesucht.

Disziplinierung

"Wenn der Arm der Hierarchie Laien nicht mehr belangen kann, da diese als Kirchensteuerzahler unentbehrlich sind, soll an Klerikern ein Exempel statuiert werden, die sich einer Disziplinierung nicht ohne weiteres entziehen können", heißt es in dem Papier. Die Gruppen beklagten das Fehlen einer unabhängigen Verwaltungs- und Schiedsgerichtsbarkeit in der römisch-katholischen Kirche. Marx sei Ankläger und Richter in einer Person.

„Leugnung von Glaubenswahrheiten“

Der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Giovanni Lajolo, hatte alle Versuche verurteilt, eine "ökumenische Mahlgemeinschaft" zwischen Katholiken und Protestanten demonstrativ durchzusetzen. Zum Verhalten Hasenhüttls und des Priesters Bernhard Kroll, die mit einer "offenen" Eucharistiefeier bzw. der Teilnahme am evangelischen Abendmahl beim Berliner Kirchentag gegen kirchenrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, sagte der Nuntius, dass es sich dabei nicht nur um den Straftatbestand einer "nicht legitimen Gottesdienstgemeinschaft" gehandelt habe, "sondern nach den öffentlichen Erklärungen von Hasenhüttl und Kroll auch um die Leugnung von Glaubenswahrheiten". Kroll wurde von Bischof Walter Mixa von Eichstätt vorübergehend von seinen priesterlichen Funktionen entbunden.

Papst: Eindeutige Absage

Papst Johannes Paul II. hatte in seiner 14. Enzyklika der Idee eines "gemeinsamen Abendmahls" von Katholiken und Protestanten eine eindeutige Absage erteilt und alle Katholiken aufgefordert, nicht einer "Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu leisten". Das Kirchenrecht lasse in dieser Frage keinen Raum für Unklarheiten. Hintergrund des Konflikts sind unterschiedliche theologische Auffassungen über das Abendmahl und die Rolle des Priesters.

„Interzelebration“ für katholische Kirche kirchenrechtswidrig

Nach katholischer Lehre verwandelt der Priester bei der Eucharistiefeier Hostie und Wein in Leib und Blut Jesu (Transsubstantiation). Die Protestanten kennen das Mysterium nicht und haben auch kein Sakrament der Weihe. Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche eine "Interzelebration" kirchenrechtswidrig: Wenn ein katholischer Priester die Eucharistie mit einem protestantischen Amtsträger, der nach katholischem Verständnis als Laie keine priesterlichen Vollmachten hat, "konzelebriert", dann täuscht er eine Eucharistie nur vor, die nach katholischem Glauben ungültig ist. Der Vatikan hatte erklärt, dass katholische Priester, die mit protestantischen Geistlichen die Eucharistie "konzelebrieren", sich eines "schweren Vergehens" schuldig machen.

 

 

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