News 05. 09. 2003

Menschenrechtsbeirat soll auch im Bereich der Justiz prüfen

Nach der Vergewaltigung eines 14-jährigen in der Haft fordern Caritas, Diakonie, amnesty international und Volkshilfe die „wirksame Außenkontrolle“ der Justiz.

„Österreich braucht einen Menschen- rechtsbeirat, der auch im Bereich der Justiz aktiv werden kann“, forderten am Freitag hochrangige Vertreter von amnesty international (ai), Caritas, Diakonie und Volkshilfe in einem Appell an die Mitglieder des Verfassungs- konvents: „Nur  so  können  strukturelle  Mängel, die Grundlage derartig grauenvoller Vorfälle sind, bereits im Vorfeld aufgedeckt und beseitigt werden.“

„Wirksame Außenkontrolle“

Die „unerträglichen Beschönigungs- versuche“ der Justiz nach der Vergewaltigung eines  14-jährigen rumänischen  Jungen  in Haft und die vor kurzem bekannt gewordene,  mehrtägige  menschenunwürdige Einzelhaft für einen Jugendlichen in einer Korrekturzelle in der Justizvollzugsanstalt Josefstadt zeigen auch in  diesem  Bereich den „dramatischen  Bedarf nach unabhängiger, kritischer und wirksame Außenkontrolle“, heißt es in der Erklärung. 

„Umfassende Neudefinition“

Heinz  Patzelt,  der  Generalsekretär von amnesty international Österreich, der  Wiener  Caritasdirektor  Michael  Landau,  der  Direktor der Diakonie, Michael  Chalupka  und der Präsident der Volkshilfe Österreich, Josef  Weidenholzer,  fordern  zu einer „umfassenden Neudefinition des unabhängigen  Menschenrechts- Monitorings in Österreich“ auf. Dabei ist auch die kürzlich beschlossene Erweiterung der internationalen Antifolter- konvention vollinhaltlich umzusetzen. Dies  würde  auch  sicherstellen, dass in diesem sensiblen  Bereich verfügbarer und oft geäußerter Rat von Experten endlich ernst genommen und rasch umgesetzt wird.

Kontrolle auf das Innenministerium beschränkt

Derzeit sind im Menschenrechtsbeirat unter dem Vorsitz eines Höchstrichters und eines   Universitätsprofessors neben acht von den genannten Organisationen  nominierten,  unabhängigen  Menschenrechts-Experten auch zehn  Mitarbeiter  aus  den Ministerien und andere Personen tätig. Der Beirat ist in seiner Arbeit auf  den  Bereich des Innenministeriums beschränkt. Dies  führt  immer wieder zu erheblichen Behinderungen bei der Arbeit  des Beirates, beklagen die Hilfsorganisationen. So können unter anderem Häftlinge nur befragt werden, solange  sie sich im Polizeigewahrsam befinden, Besuche bei Strafgefangenen und U-Häftlingen sind derzeit überhaupt nicht vorgesehen.

Fall Cheibani W.: Keine Akteneinsicht

Für  Patzelt,  Landau,  Chalupka  und  Weidenholzer zeigt aber auch die „amtliche  Handhabung  des Todes von Cheibani Wague“ die Notwendigkeit, dem Menschenrechtsbeirat in einer   umfassenden Neudefinition bessere Arbeitsbedingungen zu geben. Sie verweisen darauf, dass  das im Innenministerium angesiedelte „Büro  für  interne  Angelegenheiten“, die Umstände  des  Todes von Cheibani Wague im Auftrag der Justiz und des Innenministers zwar untersucht, sich   aber weigert, dem Menschenrechtsbeirat Akteneinsicht zu gewähren.

 

Die zentralen Forderungen von ai, Caritas, Diakonie und Volkshilfe:

 

-          Umstrukturierung des Beirates in eine unabhängige Menschenrechtskommission des Nationalrates ähnlich dem Rechnungshof samt Erstellung  und Veröffentlichung eines jährlichen Menschenrechtsberichtes.

-          Sicherung der Unabhängigkeit durch Beschränkung der stimmberechtigten Mitgliedschaft auf unabhängige Menschenrechtsexperten entsprechend den Bestimmungen der erweiterten internationalen Antifolterkonvention, Beiziehung von Fachleuten aus dem Ministerialbereich als ExpertInnen soweit angemessen.

-          Ausstattung mit den erforderlichen Ressourcen und fachkundigen, interdisziplinären Kontrollorganen, um diesen umfassenden Arbeitsauftrag wirksam erfüllen zu können.

 

 

Links:

Caritas

Diakonie

amnesty international

Volkshilfe

 

 

 
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