Menschenrechtsbeirat soll auch im Bereich der Justiz prüfen
Nach der Vergewaltigung eines 14-jährigen in der Haft fordern Caritas,
Diakonie, amnesty international und Volkshilfe die „wirksame Außenkontrolle“
der Justiz.
„Österreich braucht einen Menschen- rechtsbeirat,
der auch im Bereich der Justiz aktiv werden kann“, forderten am Freitag
hochrangige Vertreter von amnesty international (ai), Caritas, Diakonie und
Volkshilfe in einem Appell an die Mitglieder des Verfassungs- konvents:
„Nur so
können strukturelle
Mängel, die Grundlage derartig grauenvoller Vorfälle sind, bereits
im Vorfeld aufgedeckt und beseitigt werden.“
„Wirksame Außenkontrolle“
Die „unerträglichen Beschönigungs- versuche“ der
Justiz nach der Vergewaltigung eines 14-jährigen
rumänischen Jungen
in Haft und die vor kurzem bekannt gewordene,
mehrtägige menschenunwürdige
Einzelhaft für einen Jugendlichen in einer Korrekturzelle in der
Justizvollzugsanstalt Josefstadt zeigen auch in
diesem Bereich den
„dramatischen Bedarf nach
unabhängiger, kritischer und wirksame Außenkontrolle“, heißt es in der
Erklärung.
„Umfassende Neudefinition“
Heinz Patzelt,
der Generalsekretär von
amnesty international Österreich, der
Wiener Caritasdirektor
Michael Landau,
der Direktor der
Diakonie, Michael Chalupka
und der Präsident der Volkshilfe Österreich, Josef
Weidenholzer, fordern
zu einer „umfassenden Neudefinition des unabhängigen
Menschenrechts- Monitorings in Österreich“ auf. Dabei ist auch die
kürzlich beschlossene Erweiterung der internationalen Antifolter-
konvention vollinhaltlich umzusetzen. Dies würde auch
sicherstellen, dass in diesem sensiblen
Bereich verfügbarer und oft geäußerter Rat von Experten endlich
ernst genommen und rasch umgesetzt wird.
Kontrolle auf das Innenministerium beschränkt
Derzeit sind im Menschenrechtsbeirat unter dem Vorsitz
eines Höchstrichters und eines Universitätsprofessors
neben acht von den genannten Organisationen
nominierten, unabhängigen Menschenrechts-Experten
auch zehn Mitarbeiter
aus den Ministerien und
andere Personen tätig. Der Beirat ist in seiner Arbeit auf
den Bereich des
Innenministeriums beschränkt. Dies führt
immer wieder zu erheblichen Behinderungen bei der Arbeit
des Beirates, beklagen die Hilfsorganisationen. So können unter
anderem Häftlinge nur befragt werden, solange
sie sich im Polizeigewahrsam befinden, Besuche bei Strafgefangenen
und U-Häftlingen sind derzeit überhaupt nicht vorgesehen.
Fall Cheibani W.: Keine Akteneinsicht
Für Patzelt,
Landau, Chalupka
und Weidenholzer zeigt
aber auch die „amtliche Handhabung
des Todes von Cheibani Wague“ die Notwendigkeit, dem
Menschenrechtsbeirat in einer umfassenden Neudefinition bessere Arbeitsbedingungen zu
geben. Sie verweisen darauf, dass das
im Innenministerium angesiedelte „Büro
für interne
Angelegenheiten“, die Umstände
des Todes von Cheibani
Wague im Auftrag der Justiz und des Innenministers zwar untersucht, sich
aber weigert, dem Menschenrechtsbeirat Akteneinsicht zu gewähren.
Die zentralen Forderungen von ai, Caritas, Diakonie
und Volkshilfe:
-
Umstrukturierung des Beirates in eine unabhängige
Menschenrechtskommission des Nationalrates ähnlich dem Rechnungshof samt
Erstellung und Veröffentlichung
eines jährlichen Menschenrechtsberichtes.
-
Sicherung der Unabhängigkeit durch Beschränkung der
stimmberechtigten Mitgliedschaft auf unabhängige Menschenrechtsexperten
entsprechend den Bestimmungen der erweiterten internationalen
Antifolterkonvention, Beiziehung von Fachleuten aus dem Ministerialbereich
als ExpertInnen soweit angemessen.
-
Ausstattung mit den erforderlichen Ressourcen und
fachkundigen, interdisziplinären Kontrollorganen, um diesen umfassenden
Arbeitsauftrag wirksam erfüllen zu können.
Links: Caritas Diakonie amnesty
international Volkshilfe
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