Bayern: Bioethik-Kommission für Präimplantationsdiagnostik
Die Bioethik-Kommission der bayrischen Staatsregierung hat sich
mehrheitlich für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik
(PID) ausgesprochen. Auch in Italien und Frankreich werden zurzeit
politische Antworten auf bioethische Fragen debattiert.
Sieben von zwölf Mitgliedern der bayrischen
Bioethik-Kommission plädierten in einer Stellungnahme für eine PID
"mit ausdrücklicher Beschränkung auf medizinische Indikationen",
wie in München bekannt wurde. Das bereits am 21. Juli beschlossene
15-seitige Papier wurde in den vergangenen Wochen von der Geschäftsstelle
der Kommission ins Internet gestellt.
Kirchenvertreter enttäuscht
Kommissionsmitglieder wie der Bundesvorsitzende der
Lebenshilfe, Robert Antretter, zeigten sich auf Anfrage überrascht von dem
Vorgang. Er und die evangelisch-lutherische Münchner Regionalbischöfin
Susanne Breit-Keßler hatten als einzige für ein striktes Verbot gestimmt.
Befremden löste die Art der Publikation auch in bayrischen katholischen
Kirchenkreisen aus. Deren Spitzenvertreter hatten sich in der Vergangenheit
mehrfach strikt ablehnend zur PID geäußert. Eine Sprecherin der
Bioethik-Kommission sagte, das Papier sei nicht in größerem Rahmen veröffentlicht
worden, weil die Haltung der bayrischen Staatsregierung zur PID "noch
nicht feststeht". Bei der Kommission handle es sich zudem um ein
"neutrales Beratungsgremium".
PID
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden dem
In-Vitro-gezeugten Embryo Zellen entnommen, um bereits vor der Implantation
mögliche Erbkrankheiten festzustellen. Liegen keine genetischen Anomalien
vor, wird der Embryo in den Uterus der Mutter übertragen, ist dies nicht
der Fall wird er vernichtet oder – in Ländern in denen Embryonenforschung
erlaubt ist – für Forschungszwecke verwendet.
Frankreich: Babys als "Ersatzteillager"?
Die französische Nationalversammlung hat in der Nacht
zum Donnerstag ein neues Bioethikgesetz angenommen, wonach es möglich sein
soll, durch künstliche Befruchtung ein Kind zu erzeugen, um einem an einer
unheilbaren Erbkrankheit leidenden weiteren Kind der gleichen Familie durch
Zellspenden zu helfen. Gesundheitsminister Jean-Francois Mattei kündigte
an, Genehmigungen nur in strikten Ausnahmefällen zu erteilen. Mehrere
Abgeordnete kritisierten, durch die Neuregelung würden Kinder zu einem
Mittel zum Zweck degradiert.
Italien beschließt strenges Gesetz zur In-Vitro-Befruchtung
Mit großer Mehrheit hat der italienische Senat am
Donnerstag ein Gesetz zur künstlichen Befruchtung beschlossen, das zu den
strengsten seiner Art in Europa zählt. Mit 169 Ja-Stimmen gegen 90
Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte die zweite Kammer des Parlaments in
Rom für eine Gesetzesvorlage, die unter anderem die Befruchtung mit fremdem
Sperma verbietet und die Erzeugung von Embryonen für einen
Befruchtungsversuch auf drei begrenzt. Das Gesetz verbietet unter anderem
auch die In-Vitro-Befruchtung für Singles, gleichgeschlechtliche Paare und
für Frauen jenseits des Klimakteriums. Für Embryonen, die aus
schwerwiegenden Gründen nicht eingepflanzt werden konnten, sieht das Gesetz
die Adoption vor. Der Handel mit Embryonen sowie ihre Nutzung für
medizinische Experimente werden unter Strafe gestellt.
Katholische Mehrheit
Der Text wurde von einer lagerübergreifenden Mehrheit
überwiegend katholischer Senatoren beschlossen. Auch die meisten Senatoren
der von Francesco Rutelli geführten Mitte-Links-Partei
"Margherita" stimmten dafür. Die italienische katholische
Nachrichtenagentur SIR begrüßte hingegen den Beschluss, weil der
Gesetzestext erstmals dem Embryo ausdrücklich Rechte einräumt.
"Vielleicht zum ersten Mal haben die Katholiken gemeinsam Front
gemacht, um ein Gesetz durchzubringen, das im Moment das bestmögliche
Erreichbare darstellt", heißt es in dem SIR-Kommentar.
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