News 11. 12. 2003

Bayern: Bioethik-Kommission für Präimplantationsdiagnostik

Die Bioethik-Kommission der bayrischen Staatsregierung hat sich mehrheitlich für eine begrenzte Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Auch in Italien und Frankreich werden zurzeit politische Antworten auf bioethische Fragen debattiert.

Sieben von zwölf Mitgliedern der bayrischen Bioethik-Kommission plädierten in einer Stellungnahme für eine PID "mit ausdrücklicher Beschränkung auf medizinische Indikationen", wie in München bekannt wurde. Das bereits am 21. Juli beschlossene 15-seitige Papier wurde in den vergangenen Wochen von der Geschäftsstelle der Kommission ins Internet gestellt.

Kirchenvertreter enttäuscht

Kommissionsmitglieder wie der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter, zeigten sich auf Anfrage überrascht von dem Vorgang. Er und die evangelisch-lutherische Münchner Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler hatten als einzige für ein striktes Verbot gestimmt. Befremden löste die Art der Publikation auch in bayrischen katholischen Kirchenkreisen aus. Deren Spitzenvertreter hatten sich in der Vergangenheit mehrfach strikt ablehnend zur PID geäußert. Eine Sprecherin der Bioethik-Kommission sagte, das Papier sei nicht in größerem Rahmen veröffentlicht worden, weil die Haltung der bayrischen Staatsregierung zur PID "noch nicht feststeht". Bei der Kommission handle es sich zudem um ein "neutrales Beratungsgremium".

PID

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden dem In-Vitro-gezeugten Embryo Zellen entnommen, um bereits vor der Implantation mögliche Erbkrankheiten festzustellen. Liegen keine genetischen Anomalien vor, wird der Embryo in den Uterus der Mutter übertragen, ist dies nicht der Fall wird er vernichtet oder – in Ländern in denen Embryonenforschung erlaubt ist – für Forschungszwecke verwendet.

Frankreich: Babys als "Ersatzteillager"?

Die französische Nationalversammlung hat in der Nacht zum Donnerstag ein neues Bioethikgesetz angenommen, wonach es möglich sein soll, durch künstliche Befruchtung ein Kind zu erzeugen, um einem an einer unheilbaren Erbkrankheit leidenden weiteren Kind der gleichen Familie durch Zellspenden zu helfen. Gesundheitsminister Jean-Francois Mattei kündigte an, Genehmigungen nur in strikten Ausnahmefällen zu erteilen. Mehrere Abgeordnete kritisierten, durch die Neuregelung würden Kinder zu einem Mittel zum Zweck degradiert.

Italien beschließt strenges Gesetz zur In-Vitro-Befruchtung

Mit großer Mehrheit hat der italienische Senat am Donnerstag ein Gesetz zur künstlichen Befruchtung beschlossen, das zu den strengsten seiner Art in Europa zählt. Mit 169 Ja-Stimmen gegen 90 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen stimmte die zweite Kammer des Parlaments in Rom für eine Gesetzesvorlage, die unter anderem die Befruchtung mit fremdem Sperma verbietet und die Erzeugung von Embryonen für einen Befruchtungsversuch auf drei begrenzt. Das Gesetz verbietet unter anderem auch die In-Vitro-Befruchtung für Singles, gleichgeschlechtliche Paare und für Frauen jenseits des Klimakteriums. Für Embryonen, die aus schwerwiegenden Gründen nicht eingepflanzt werden konnten, sieht das Gesetz die Adoption vor. Der Handel mit Embryonen sowie ihre Nutzung für medizinische Experimente werden unter Strafe gestellt.

Katholische Mehrheit

Der Text wurde von einer lagerübergreifenden Mehrheit überwiegend katholischer Senatoren beschlossen. Auch die meisten Senatoren der von Francesco Rutelli geführten Mitte-Links-Partei "Margherita" stimmten dafür. Die italienische katholische Nachrichtenagentur SIR begrüßte hingegen den Beschluss, weil der Gesetzestext erstmals dem Embryo ausdrücklich Rechte einräumt. "Vielleicht zum ersten Mal haben die Katholiken gemeinsam Front gemacht, um ein Gesetz durchzubringen, das im Moment das bestmögliche Erreichbare darstellt", heißt es in dem SIR-Kommentar.

 

 

 

 
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