Deutschland:
Lehrerin verliert Streit um Kopftuchverbot endgültig
Die
muslimische Lehrerin Fereshta Ludin darf nicht mit Kopftuch an staatlichen
Schulen unterrichten. Neun Monate nach dem Urteil des Deutschen
Bundesverfassungsgerichts (BVG) im so genannten Kopftuchstreit wies das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag ihre Klage auf Einstellung
in den staatlichen Schuldienst Baden-Württembergs erneut ab.
Das
von dem Land inzwischen erlassene so genannte Kopftuchgesetz sei mit dem
Grundgesetz vereinbar und biete eine "ausreichende
Rechtsgrundlage", um den Unterricht mit Kopftuch zu untersagen. Weil
Ludin nicht bereit sei, diesem Verbot nachzukommen, "fehlt ihr die für
die Einstellung als Beamtin erforderliche Eignung, urteilte das
Bundesverwaltungsgericht.
Karlsruher Urteil
Die
Weigerung des Landes, Ludin als Beamtin auf Probe einzustellen, hatte das
Bundesverwaltungsgericht zunächst bereits im Juli 2002 bestätigt. Gut ein
Jahr später hob jedoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese
Entscheidung auf. Nach dem Karlsruher Urteil kann ein Verbot des Kopftuchs
und anderer religiös verstandener Symbole zwar zulässig sein, allerdings
nur auf der Grundlage eines Gesetzes.
Christliche Werte
Wie
einige andere Bundesländer hat Baden-Württemberg im April sein Schulgesetz
entsprechend geändert. Es verbietet nun politische und religiöse
"Bekundungen" durch Lehrer, nimmt die "Darstellung
christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" jedoch
aus. Nach Überzeugung von Ludins Anwalt Hansjörg Melchinger werde das
Gesetz daher der vom BVG geforderten Neutralität gegenüber den Religionen
nicht gerecht.
Alle Konfessionen betroffen
Dem
widersprach nun das Bundesverwaltungsgericht. Das Gesetz enthalte
"keine Bevorzugung christlicher Religionen" und entspreche daher
den Vorgaben aus Karlsruhe, hieß es zur Begründung des Urteils. Nach dem
Gesetz sei es unzulässig "in der Schule durch Bekleidung politische,
religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben", die geeignet
seien, den Schulfrieden oder die Neutralität des Landes zu gefährden.
Dieses Verbot "trifft alle Konfessionen und Weltanschauungen gleichermaßen",
betonten die Leipziger Richter. In dieser Auslegung bezieht sich die Erwähnung
christlicher Kulturwerte in dem Gesetz offenbar nur auf die Inhalte des
Unterrichts. In dem bereits seit fünf Jahren andauernden Streit könnte
Ludin dennoch erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Niedersachsen: Vergleich
Ein
weiterer Fall aus Niedersachsen endete am Donnerstag vor dem
Bundesverwaltungsgericht mit einem Vergleich. Darin erklärte die muslimische
Lehrerin Iyman Alzayed, sie werde in der Schule das Kopftuch nicht tragen;
das Land sagte im Gegenzug ihre Einstellung zu. Nach dem niedersächsischen
Kopftuchgesetz darf "das äußere Erscheinungsbild" der Lehrkräfte
"keine Zweifel" aufkommen lassen, dass sie den staatlichen
Bildungsauftrag erfüllen können. Rechtsanwalt Melchinger warf auch hier
dem Land eine frauenfeindliche und einseitig gegen den Islam gerichtete
Auslegung vor. Nach dem Vergleich musste das Bundesverwaltungsgericht hierüber
aber nicht mehr entscheiden.
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