News 14. 12. 2004

"Aktion Leben": "Abtreibung nicht aus Strafrecht herausnehmen"

Kritik am Beschluss des SPÖ-Bundesparteitags, wonach Abtreibung aus dem Strafrecht herausgenommen werden solle, hat die "Aktion Leben Österreich" geübt. Es bestünde die Gefahr, ungeborenes Leben für "vogelfrei" zu erklären, warnt die Aktion. 

Wie die "Aktion Leben" am Dienstag in einer Stellungnahme betonte, hätten die SPÖ-Frauen recht, wenn sie einen respektlosen Umgang mit Frauen im Schwangerschaftskonflikt verurteilen. Ihnen mangle es aber "selbst an Respekt", wenn sie nur auf Abtreibung als vermeintlich einzige Lösung von ungeplanten Schwangerschaften setzten. "Aktion Leben"-Generalsekretärin Gertraude Steindl forderte alle, die mit der derzeitigen Situation unzufrieden sind, auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. "Reden wir darüber, was Frauen brauchen, um sich trotz schwierigster Lebensverhältnisse für ihr Kind entscheiden zu können. Setzen wir uns außerdem zusammen, um über eine effektivere Prävention von ungeplanten Schwangerschaften zu sprechen. Und die kann nicht nur auf die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln reduziert werden", so Steindl.

SPÖ für Verteilung von Abtreibungspille

Beim Bundesparteitag der SPÖ war ein Antrag des SPÖ-Bundesfrauenvorstands angenommen worden, in dem neben der Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafrecht u.a. auch die kostenlose und anonyme Abtreibung in Landesspitälern und Ambulatorien in ganz Österreich, die flächendeckende Abgabe der Abtreibungspille "Mifegyne", eine Art "Bannmeilen-Regelung" rund um Abtreibungskliniken und die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln gefordert wird.

"Aktion Leben": Ungeborene würden "vogelfrei"

Den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen sei ein "absolut untaugliches Mittel", so die "Aktion Leben". Damit würde ungeborenes menschliches Leben jeglichen Gesetzesschutz verlieren und für "vogelfrei" erklärt werden. Die "Aktion Leben" warnte in diesem Zusammenhang vor einer Geringschätzung des Lebens: "Jeder Menschen hat ein Recht auf Leben, auch wenn er es noch nicht - wie ungeborene Menschen - oder nicht mehr - wie sehr kranke Menschen - verteidigen kann. Niemand darf ihm das Lebensrecht absprechen".

Grundsätzliches Verbot

Laut der seit 1. Jänner 1975 in Österreich geltenden Fristenregelung ist Abtreibung in Österreich grundsätzlich verboten und strafbar. Unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch von Bestrafung abgesehen: wenn die Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate abgebrochen wird; wenn die Abtreibung schwere Gefahr für Gesundheit oder Leben der Schwangeren abwendet; wenn "eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde"; wenn die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist. Die Regelung ist Teil des Strafgesetzbuches.

 

 

 

 

Link:

- "Aktion Leben"

 

 

 

 
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