"Aktion Leben":
"Abtreibung nicht aus Strafrecht
herausnehmen"
Kritik am Beschluss des SPÖ-Bundesparteitags, wonach Abtreibung aus dem
Strafrecht herausgenommen werden solle, hat die "Aktion Leben Österreich"
geübt. Es bestünde die Gefahr, ungeborenes Leben für
"vogelfrei" zu erklären, warnt die Aktion.
Wie die "Aktion Leben" am
Dienstag in einer Stellungnahme betonte, hätten die SPÖ-Frauen recht, wenn
sie einen respektlosen Umgang mit Frauen im Schwangerschaftskonflikt
verurteilen. Ihnen mangle es aber "selbst an Respekt", wenn sie
nur auf Abtreibung als vermeintlich einzige Lösung von ungeplanten
Schwangerschaften setzten. "Aktion Leben"-Generalsekretärin
Gertraude Steindl forderte alle, die mit der derzeitigen Situation
unzufrieden sind, auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. "Reden wir
darüber, was Frauen brauchen, um sich trotz schwierigster Lebensverhältnisse
für ihr Kind entscheiden zu können. Setzen wir uns außerdem zusammen, um
über eine effektivere Prävention von ungeplanten Schwangerschaften zu
sprechen. Und die kann nicht nur auf die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln
reduziert werden", so Steindl.
SPÖ für Verteilung von Abtreibungspille
Beim Bundesparteitag der SPÖ war ein
Antrag des SPÖ-Bundesfrauenvorstands angenommen worden, in dem neben der
Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafrecht u.a. auch die kostenlose und
anonyme Abtreibung in Landesspitälern und Ambulatorien in ganz Österreich,
die flächendeckende Abgabe der Abtreibungspille "Mifegyne", eine
Art "Bannmeilen-Regelung" rund um Abtreibungskliniken und die
kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln gefordert wird.
"Aktion Leben": Ungeborene würden "vogelfrei"
Den Schwangerschaftsabbruch aus dem
Strafgesetzbuch zu streichen sei ein "absolut untaugliches
Mittel", so die "Aktion Leben". Damit würde ungeborenes
menschliches Leben jeglichen Gesetzesschutz verlieren und für
"vogelfrei" erklärt werden. Die "Aktion Leben" warnte
in diesem Zusammenhang vor einer Geringschätzung des Lebens: "Jeder
Menschen hat ein Recht auf Leben, auch wenn er es noch nicht - wie
ungeborene Menschen - oder nicht mehr - wie sehr kranke Menschen -
verteidigen kann. Niemand darf ihm das Lebensrecht absprechen".
Grundsätzliches Verbot
Laut der seit 1. Jänner 1975 in Österreich
geltenden Fristenregelung ist Abtreibung in Österreich grundsätzlich
verboten und strafbar. Unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch von
Bestrafung abgesehen: wenn die
Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Monate abgebrochen wird; wenn die
Abtreibung schwere Gefahr für Gesundheit oder Leben der Schwangeren
abwendet; wenn "eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder
körperlich schwer geschädigt sein werde";
wenn die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist. Die
Regelung ist Teil des Strafgesetzbuches.
Link:
- "Aktion
Leben"
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