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Erfüllte Zeit31. 10. 2004, 7.05 Uhr - 8.00 Uhr, Österreich 1
Martin Luther „Von der Freiheit eines
Christenmenschen“ (1520) Zum
ersten: Damit wir gründlich mögen erkennen, was ein Christenmensch
sei, und wie es stehe um die Freiheit, die ihm Christus erworben und
gegeben hat, davon Sankt Paulus viel schreibt, will ich diese beiden
Sätze aufstellen: Ein
Christenmensch ist ein freier Herr über
alle Dinge und niemand untertan. Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller
Dinge und jedermann untertan. Zum
andern: Diese zwei einander (scheinbar) widersprüchlichen Reden von
der Freiheit und Dienstbarkeit zu begreifen, sollen wir gedenken,
dass ein jeglicher Christenmensch von zweierlei Natur ist, nämlich
von geistlicher und leiblicher. Nach
der Seele wird er ein geistlicher, neuer, innerlicher Mensch
genannt; nach dem Fleisch und Blut wird er ein leiblicher alter und
äußerlicher Mensch genannt. Und um dieses Unterschiedes willen
wird von ihm gesagt in der Schrift, die sich geradezu widerspricht,
wie ich jetzt von der Freiheit, andererseits von der Dienstbarkeit
gesagt habe. Aus:
Gerhard Wehr, Hg. „Mystik im Protestantismus. Von Luther bis zur
Gegenwart“, Claudius-Verlag
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