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News 08. 02. 2008

Die Scharia

 

Die Scharia ist das islamische Gesetz, das individuelle und kollektive Rechte und Pflichten der Muslime regelt. Nach westlichem Verständnis umfasst sie sowohl moralische als auch juristische Komponenten.

Der Ausdruck "Scharia" bezeichnete ursprünglich einen "Weg zu einer Quelle". Die Scharia ist daher als "Weg zu Gott" zu verstehen und bietet aus islamischer Sicht die Anleitung zu einem gottgefälligen Leben. Teile dieses Weges sind das Glaubensbekenntnis, das tägliche Gebet, die Armensteuer, das Fasten sowie die Pilgerfahrt nach Mekka.

Unterschiedliche Rechtsschulen

Allerdings handelt es sich bei der Scharia um keine einheitliche Sammlung von Urteilen oder Gesetzesvorschriften. Die islamische Rechtslehre beruht im Wesentlichen auf dem Koran und den überlieferten Aussagen und Handlungen des Propheten Mohammed, die teilweise unterschiedlich ausgelegt werden. Im sunnitischen Islam gibt es vier große Rechtsschulen: Hanafiten, Schafiiten, Malikiten und Hanbaliten. Die wichtigste Rechtsschule im schiitischen Islam ist die dja'faritische. In einzelnen Rechtsfragen weichen die Schulen von einander ab.

Extreme Rechtssprechung in einigen Staaten

In Ländern wie Saudi-Arabien und dem Iran ist die extremste Auslegung der Scharia Grundlage der Rechtsprechung. Damit werden auch Strafen wie das Steinigen von Ehebrecherinnen und das Handabhacken nach Raub gerechtfertigt, die gegen die Menschenrechte verstoßen.

 

 

 

Hintergrund:

- "Der islamische Staat: Theologische Grundlage und politische Realität" (Kurzfassung eines Referates von  Nadeem Elyas, ehem. Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland)

- "Der Islam ist Religion und Staat"(Kurzfassung eines Vortrags von Gudrun Krämer, Professorin für Islamwissenschaft Freie Universität Berlin)

 

 

 

 
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