News 22. 07. 2009 |
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Asyl: NGOs kritisieren FremdenrechtsnovelleDiakonie, Caritas, Volkshilfe und Integrationshaus kritisieren die Fremdenrechtsnovelle, weil diese Asylsuchende ihrer Ansicht nach kriminalisiert. Heute ist das Ende der Begutachtungsfrist.Alle besagten NGOs kritisieren, dass die Novelle des österreichischen Fremdenrechts kaum Schutz für Asylanten darstelle, sondern ihnen vielmehr Asylmissbrauch pauschal unterstelle. Die Volkshilfe sprach wörtlich von "Unmenschlichkeit". Kritik an Ausweitung der SchubhaftSie bemängelt vor allem die Ausweitung der Schubhaft, die zur Muss-Bestimmung würde, sowie die Vorverurteilung bei vermuteter Straffälligkeit und die Gebietseinschränkungen der Antragsteller während des gesamten Verfahrens. All diese Neuerungen würden nicht nur "das Dickicht der Fremdengesetze noch undurchschaubarer machen", sondern auch zu einer erhöhten Gefahr der Verletzung von Menschenrechten beitragen, so Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer. Positiv werte die Volkshilfe jedoch die Verbesserung für subsidiär Schutzberechtigte, die nun nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung beantragen könnten. Schutzbedürftige werden übersehenDie Diakonie sieht ähnliche Kritikpunkte wie die Volkshilfe und lehnt vor allem die erweiterte Verhängung von Schubhaft "vehement" ab. Für besonders schutzbedürftige Personen, wie Jugendliche, alte oder erkrankte Personen, biete die Gesetzesnovelle "keinerlei verfahrensrechtliche Verbesserungen". "Der vorliegende Begutachtungsentwurf des Asylgesetzes ist vom Missbrauchsgedanken erfüllt und übersieht dabei gänzlich, worum es bei dem Gesetz primär gehen sollte: Schutz für Menschen auf der Flucht", so Christoph Riedl, Geschäftsführer des Diakonie Flüchtlingsdienstes. „Bedenklicher Entwurf“Ähnlich das Integrationshaus: Es bezeichnet den vom Innenministerium vorgelegten Entwurf als "in menschenrechtlicher wie auch in flüchtlingsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht überaus bedenklich", so Geschäftsführerin Andrea Eraslan-Weninger. Die Darstellung der Asylwerber als "Sicherheitsrisiko für die Republik" weise auf eine Untergrabung des Rechtsstaates hin, da dem Asylanten immer mehr Rechte abgesprochen würden. Zudem kritisiert das Integrationshaus die fortschreitende Verschärfung sowie die "ständige Neuerfindung des Fremdenrechts". Dies führe in der Folge zu langsameren Verfahrensabschlüssen, da eine Vielzahl an Rechtsfragen aufgeworfen würde. "Generalverdacht"Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner bemängelte vor allem den "Generalverdacht gegenüber Asylwerbern und Fremden" sowie die Erweiterung der Schubhaft, die einen "massiven Eingriff in persönliche Freiheitsrechte" bedeute. Die Schubhaft stelle, so Wallner, eine übertriebene Maßnahme innerhalb der Asylverfahren dar, da es sich hierbei um Verwaltungsverfahren handle und nicht um Strafverfahren. Generell gehe das Innenministerium mit der verschärften Fremdenrechtsnovelle einen "völlig falschen Weg", weswegen Wallner vorschlägt, die Zuständigkeit für das Asylrecht an das Justizministerium zu übertragen.
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