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News 30. 11. 2009 |
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Drei Minarette in ÖsterreichIn der Schweiz dürfen seit einem Volksentscheid am Sonntag keine Minarette mehr gebaut werden. Das Minarett-Verbot ist europaweit einzigartig, doch die Errichtung der umstrittenen islamischen Gebetstürme stellt sich auch in Österreich alles andere als einfach dar. Hierzulande haben drei Moscheen auch Minarette (in Wien, Bad Vöslau und Telfs), Kärnten und Vorarlberg haben den Bau der umstrittenen Türme faktisch verboten.Die erste österreichische Moschee, die im Oktober ihren 30. Geburtstag feierte, wurde beim Hubertusdamm in Wien-Floridsdorf errichtet. Sie hat mit 32 Meter auch das höchste Minarett, und das einzige, von dem ein Muezzin ruft. Im Jahr 2003 entspann sich eine Kontroverse um dessen Ruf, weil er gleich drei Mal täglich erscholl. Jahre lang hatte der Muezzin nur zum Freitagsgebet gerufen. Nach Protesten von Anrainern einigte man sich auf einen Kompromiss: Der Muezzin ruft leiser. Kein Muezzin-Ruf in TelfsVon Kontroversen begleitet war auch der Bau des umstrittenen 15 Meter hohen Minaretts mit Halbmond im Tiroler Telfs im Jahr 2006. Ursprünglich hätte der Turm 20 Meter hoch werden sollen, doch wurde die Höhe nach Anrainerprotesten verkürzt. Dass vom Minarett nicht zum Gebet gerufen werden darf, legte man sogar im Grundbuch fest. Konsenslösung in Bad VöslauEine Konsenslösung konnte beim Bau des Türkischen Kulturzentrums im niederösterreichischen Bad Vöslau gefunden werden. Die Türkisch Islamische Union für Kulturelle und Soziale Zusammenarbeit in Österreich (ATIB) hatte ursprünglich eine "klassische" Moschee mit hoher Kuppel und frei stehenden, 25 Meter hohen, Minaretten beantragt. In einer zwei Jahre dauernden Mediation konnten die gegen das Bauprojekt protestierenden Anrainer ins Boot geholt werden und die Türme schrumpften auf 13,5 Meter. Schon allein architektonisch sind sie nicht geeignet, von einem Muezzin bestiegen zu werden. Keine Minarette in Kärnten und VorarlbergIm Zuge der Debatte um Telfs startete das in Kärnten regierende BZÖ eine Kampagne zur Verhinderung von Moscheen und Minaretten. BZÖ und ÖVP beschlossen im Februar 2008 eine Novelle des Ortsbildpflegegesetzes, das dem Bau von auffälligen Kuppeln und Minaretten einen Riegel vorschiebt. Zwei Monate später folgte das schwarz-blau regierte Vorarlberg mit einer Änderung des Bau- und Raumplanungsgesetzes, das zwar kein explizites Bauverbot für Minarette enthält, aber eine Sonderwidmung erforderlich macht. Das Land kann bei solchen Vorhaben verfügen, dass ein Amtssachverständiger die Verträglichkeit im Hinblick auf das Ortsbild überprüft. In Bludenz blies der Verein ATIB daraufhin den Plan ab, die dort geplante Moschee mit einem Minarett auszustatten.
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