News 09. 03. 2010

Deutsche Bischöfe sagen Behörden volle Unterstützung zu

Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche den staatlichen Behörden volle Unterstützung zugesagt. "Die Kirche unterstützt die staatlichen Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche vorbehaltlos", hieß es in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten Erklärung des Sprechers der Bischofskonferenz, Matthias Knopp.

Die Kirche fordere Geistliche zu einer Selbstanzeige auf, wenn Anhaltspunkte für eine Tat vorlägen, und informiere von sich aus die Strafverfolgungsbehörden, wird seitens der Bischofskonferenz betont. "Darauf wird nur unter außerordentlichen Umständen verzichtet, etwa wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Opfers entspricht", hieß es weiter. Auch der staatliche Gesetzgeber respektiere den Wunsch des Opfers und habe unter anderem deshalb darauf verzichtet, bei den entsprechenden Straftaten eine Anzeigepflicht einzuführen.

Kirchenrechtlich eine besonders schwere Straftat

"Unabhängig von dem staatlichen Verfahren gibt es ein eigenes kirchliches Strafverfahren, das vom Kirchenrecht geregelt wird", erklärte Kopp weiter. Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche sei nach kirchlichem Recht eine besonders schwere Straftat. Einzelheiten des Verfahrens lege ein Rundschreiben der Kongregation für die Glaubenslehre fest, das auf Weisung von Papst Johannes Paul II. im Jahre 2001 über die "Delicta graviora" veröffentlicht wurde. Die Akten der kirchlichen Verfahren werden in Rom geführt und werden vertraulich behandelt (Secretum Pontificium). "Die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden bleibt davon unberührt."

Das kirchliche Verfahren ist dem staatlichen nicht vorgeordnet

Kopp stellte klar: "Im Fall des Verdachts sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch einen Geistlichen gibt es ein staatliches und ein kirchliches Strafverfahren. Sie betreffen verschiedene Rechtskreise und sind voneinander völlig getrennt und unabhängig." Selbstverständlich sei das kirchliche Verfahren dem staatlichen Verfahren nicht vorgeordnet. Der Ausgang des kirchlichen Verfahrens habe weder Einfluss auf das staatliche Verfahren noch auf die kirchliche Unterstützung der staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Dieser gesamte Sachverhalt solle bei der Überarbeitung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz klarer als bisher dargestellt werden.

 

 

Weitere News zum Thema:

- 09. 03. 2010: Vatikan: Kirche hat schnell auf Missbrauchsvorwürfe reagiert

- 09. 03. 2010: Missbrauchsskandal auch in Holland

- 08. 03. 2010: Salzburger Erzabt tritt wegen Missbrauch zurück

- 08. 03. 2010: Deutsche Justizministerin: Vatikan erschwert Aufklärung von Missbrauchsfällen

- 05. 03. 2010: "Kultur des Wegschauens" - Erschütternde Details im deutschen Missbrauchsskandal

- 04. 03. 2010: Neue Missbrauchsfälle in Bayern und Niederlanden bekanntgeworden

- 02. 03. 2010: Verein ehemaliger Heimkinder: Viel mehr Missbrauchsopfer als angenommen

.

 
zum Seitenanfang Seitenanfang