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News 31. 05. 2011

Regierung verdoppelt steuerlichen Absetzbetrag für Kirchenbeitrag

Die Regierung hat auf ihrer Klausurtagung die Verdoppelung des Höchstbetrags bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages beschlossen. Kardinal Schönborn zeigt sich in einer ersten Reaktion dankbar. Kritik kommt vom "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien".

Künftig können Kirchenmitglieder bis zu 400 Euro ihres Kirchenbeitrags pro Jahr absetzen, kündigte Vizekanzler Michael Spindelegger an. "Das ist ein klares Signal an jene, die Kirchenbeiträge zahlen", sagte der ÖVP-Parteichef. Bisher war die Kirchenbeitrags-Absetzbarkeit mit 200 Euro gedeckelt.

Einen "großen Dank an die Regierung im Namen der rund 3,7 Millionen kirchenbeitragszahlenden Katholiken" sprach Kardinal Christoph Schönborn aus. In einer ersten Reaktion betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz gegenüber "Kathpress", dass "die Regierung mit der Verdoppelung der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags ein starkes Zeichen der Wertschätzung hinsichtlich der Leistungen der christlichen Kirchen für die ganze Gesellschaft setzt."

„Positive Auswirkungen des Kirchenbeitrags auf Staat und Gesellschaft“

Schönborn bestätigte, dass er in den letzten Wochen "in Absprache mit der evangelischen und altkatholischen Kirche" mit der Regierung "intensive Gespräche" geführt habe. "Dabei konnten die positiven Auswirkungen des Kirchenbeitrags für Staat und Gesellschaft zur Sprache kommen", sagte der Kardinal, der seinen politischen Gesprächspartnern "für das konstruktive Eingehen auf die Argumente der christlichen Kirchen" dankte. Eine entscheidende Rolle hätten dabei sowohl Bundeskanzler Werner Faymann als auch Vizekanzler Michael Spindelegger und die neue Finanzministerin Maria Fekter gespielt, so Kardinal Schönborn.

Die Verdoppelung des Absetzbetrages beim Kirchenbeitrag wird mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 umgesetzt. Wie im Vorfeld der Regierungsklausur erwartet, soll dabei auch der Katalog für die Spendenabsetzbarkeit ab 2012 um Spenden für den Umweltschutz, Tierheime und die Feuerwehr erweitert werden.

Haupteinnahmequelle der katholischen Kirche

Die jährlich rund 395 Millionen Euro an Kirchenbeiträgen sind die finanzielle Haupteinnahmequelle der katholischen Kirche in Österreich. Die Beiträge der Kirchenmitglieder machen in allen Diözesen den "Löwen-Anteil" der zur Verfügung stehenden Budgets aus und ermöglichen damit das flächendeckende Seelsorge-, Sozial- und Bildungsangebot der Kirche.

Steuerlich begünstigt sind die Kirchenbeiträge von Mitgliedern der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche in Österreich.

In der katholischen Kirche wird der Kirchenbeitrag über Kirchenbeitragsstellen eingehoben. Er beträgt 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens, abzüglich eines Absatzbetrages von 50 Euro. Hinzu kommen, je nach den Lebensumständen der Kirchenmitglieder, diverse individuelle Ermäßigungen, etwa für Alleinverdiener, Kinder, Senioren oder bei außergewöhnlichen Belastungen. Vom Kirchenbeitrag befreit sind außerdem das Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosen- und Pflegegeld sowie Notstandshilfe, Lehrlingsentschädigungen und die Bezüge bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes.

"Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" übt Kritik

Auf heftige Kritik stößt die Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des Kirchenbeitrags erwartungsgemäß bei den Organisatoren des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien". Deren Sprecher Jakob Purkarthofer bezeichnet die Entscheidung gegenüber religion.ORF.at als einen "unglaublichen Anachronismus". "Es ist ein trauriges Zeichen gegenüber den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, dass der Kirche in Zeiten, in denen sie moralisch bankrott gegangen ist, noch zusätzliche Steuergelder zugeschanzt werden", so Purkarthofer. Niko Alm, ebenfalls Mitglied der Initiative gegen Kirchenprivilegien, sieht die Entscheidung in einer Aussendung gar "als Verhöhnung der sozial Schwachen und auch der zwei Millionen Konfessionsfreien in Österreich" an. "Die Familienbeihilfe gibt es nur mehr bis zum Alter von 23 Jahren, die Mindestsicherung kann nur noch zwölf Mal im Jahr finanziert werden, bei Forschung und Entwicklungsförderung wird gespart. Nur für Religionsgemeinschaften gibt es offenbar genug Geld", so Alm. "Das ist so jenseitig, dass ich nicht einmal weiß, was ich zuerst kritisieren soll."
 

(KAP, religion.ORF.at)

 
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