News 08. 02. 2012

Türkei gibt beschlagnahmte Immobilien an Christen zurück

Der türkische Staat beginnt mit der Rückgabe von beschlagnahmten Immobilien an nicht-muslimische Minderheiten im Land. Wie das staatliche Stiftungsamt der Türkei laut Pressemeldungen vom Mittwoch mitteilte, soll die Rückgabe innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein. Die Regierung hatte die rechtliche Grundlage dafür im Vorjahr geschaffen.

 

Als erste Einrichtung soll eine Stiftung des Ökumenischen Patriarchats ein Schulgebäude in Istanbul zurückerhalten, das 1974 dem türkischen Finanzamt zugeschlagen worden war. Die Stiftung der orthodoxen Schule Galata hatte unmittelbar nach dem Regierungserlass vom vergangenen August einen Antrag auf Rückgabe des Schulgebäudes gestellt. Beim Stiftungsamt liegen noch weitere Anträge von Organisationen der verschiedenen Minderheiten vor.

Gerechte Entschädigung

Beim Erlass vom August 2011 ging es um die "Erklärung von 1936": Damals mussten die nicht-muslimischen Stiftungen ihren Besitz auflisten. Einige dieser mehreren tausend Immobilien wurden in den folgenden Jahren und Jahrzehnten vom Staat eingezogen und teilweise verkauft. Der Erlass sieht eine rasche Rückgabe von Immobilien oder aber die Entschädigung zum Marktwert vor, falls die Häuser oder Grundstücke inzwischen an Dritte verkauft wurden. Vertreter von Christen und Juden in der Türkei hatten den Erlass als wichtigen Fortschritt begrüßt.

Ökumenischen Patriarchat klagte in Straßburg

Bereits 2007 war die Türkei in einem Musterprozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu 890.000 Euro Schadenersatz an eine Istanbuler Stiftung des Ökumenischen Patriarchats verurteilt worden. Der Verbleib des Ökumenischen Patriarchats an seinem angestammten Sitz im Phanar war 1923 durch den Vertrag von Lausanne zwischen den Siegermächten des Ersten Weltkriegs und der Türkei geregelt worden.

 

(KAP)

 

 

 

 

 

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