News 08. 03. 2012

Kirche gegen Haftstrafe nach Punk-Protest in Moskauer Kathedrale

Nach dem Punk-Protest zweier Punk-Musikerinnen, denen wegen eines Skandalauftritts in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein Prozess droht, forderten Kirchenvertreter hartes Durchgreifen. Die Frauen sollten allerdings nicht eingesperrt werden, sagte Wladimir Legoida vom Moskauer Patriarchat.

Für ein mildes Urteil sprach sich außerdem der Leiter der kirchlichen Synodalabteilung für die Beziehungen zur Gesellschaft, Erzpriester Wsewolod Tschaplin aus. Die jungen Frauen sollten nicht ins Gefängnis, allerdings sollten sie bestraft werden, sagte er. 

Vor Altar um Erlösung Russlands von Putin gebeten

Mit einer schrillen Performance und Strickmützen über dem Kopf hatten die Musikerinnen in der wichtigsten orthodoxen Kirche gegen die russische Führung protestiert. Die 22 und 23 Jahre alten Frauen hatten mit einem „Punk-Gebet“ auf die enge Verbindung zwischen Politik und Kirche im größten Land der Erde aufmerksam machen wollen. Sie hatten außerdem vor dem Alter um die Erlösung Russlands von Wladimir Putin gebeten.

Mehrjährige Haftstrafe wegen „Rowdytums“ droht

Sicherheitskräfte unterbrachen den Auftritt Ende Februar vor dem Altarraum nach wenigen Minuten.  Dass die beiden jungen Mütter im Gerichtssaal mit Handschellen gefesselt in einem Käfig vorgeführt würden wie Tiere, sei ein Skandal, kommentierten Moskauer Medien. Die Künstlerinnen waren erst mehrere Tage nach der Aktion festgenommen worden. Ein Gericht ordnete Untersuchungshaft zunächst bis Ende April an. Den Mitgliedern der Punk-Band „Pussy Riot“ droht wegen „Rowdytums“ eine mehrjährige Haftstrafe.

Ein Exempel statuieren

Die Führung in Moskau wolle ein Exempel statuieren, um politische Proteste dieser Art künftig zu verhindern, meinten Experten. Kritische Künstler werden nach Ansicht von Bürgerrechtlern in Russland immer wieder politisch verfolgt. Die Betroffenen begründen ihren Einsatz auch damit, dass es wegen mangelnder Freiheiten keine anderen politischen Ausdrucksmöglichkeiten gebe. Die Verletzung religiöser Gefühle ist in Russland bislang keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Auf Rowdytum stehen dagegen bis zu sieben Jahre Haft.

 

(dpa/KAP)