Diözese Innsbruck will Missbrauch mit Verhaltenskodex vorbeugen
Die Diözese Innsbruck will mit einem Verhaltenskodex sexuellem Missbrauch vorbeugen. Künftig sollen alle Priester, Diakone, Ordensleute sowie alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter, die mit Kindern zu tun haben, verpflichtend eine Erklärung unterzeichnen, erklärte Bischof Manfred Scheuer am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. In „dieser Gesamtheit“ sei das in Österreich das erste Mal der Fall, ergänzte der Generalvikar der Diözese Innsbruck, Jakob Bürgler.
Auch in allen anderen Diözesen gebe es Überlegungen in diese Richtung, sagte Bürgler, der neben Scheuer und weiteren kirchlichen Berufsgruppenvertretern im Rahmen des Pressgespräches als erster seine Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung setzte.
Scheuer: „Mauer des Schweigens aufbrechen“
Scheuer erklärte: „Es gilt, die Mauer des Schweigens aufzubrechen und Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu enttabuisieren.“ Möglichen „Tätern in den eigenen Reihen“ solle der Zugriff auf Kinder so schwer wie möglich gemacht werden, meinte der Diözesanbischof. Sollte sich jemand weigern, zu unterschreiben und sich somit dem Kinder- und Jugendschutz nicht verpflichten, werde er in der pastoralen Arbeit und in der Seelsorge nicht mehr mitarbeiten können.
Selbstschutz gegen Pauschalverdächtigungen
Der Ethikvertrag sei auch als „Selbstschutz für die Mitarbeiter gegen Pauschalverdächtigungen“ zu verstehen. Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen würde in kirchlichen Einrichtungen „anders und schwerer“ wiegen als außerhalb der Kirche, meinte Bürgler. Ernstzunehmenden Analysen zufolge würden sich jedoch nur 0,3 Prozent der Fälle im kirchlichen Kontext ereignen, stellte der Generalvikar klar.
Maßnahmenbündel erarbeitet
Zusammen mit der am 1. April des vergangenen Jahres gegründeten Stabsstelle „Kinder- und Jugendschutz“ sei ein Maßnahmenbündel erarbeitet worden. Neben der Verpflichtungserklärung setze man auch auf präventive Bildungsmaßnahmen wie Schulungen und Mitarbeitergespräche, sagte Bürgler. Zudem seien eine Betriebsvereinbarung gegen Missbrauch und Gewalt für alle Dienstnehmer, eine Informationsbroschüre „NEIN! Zu sexualisierter Gewalt“, ein Informationsfolder für Begleiter bei Erstkommunion und Firmung sowie eine Fachtagung im Juni 2012 im Maßnahmenpaket enthalten.
(APA)
Die Erklärung im Wortlaut
Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
Ich achte die Persönlichkeit und Würde der Kinder und Jugendlichen.
Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen ernst. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen.
Ich nutze keine Abhängigkeiten aus.
Ich tue alles, um die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt zu schützen.
Ich achte im seelsorglichen Gespräch auf die Grenze zwischen hilfreichem Nachfragen und nachbohrendem Ausfragen.
Ich unterlasse es im seelsorglichen Gespräch mich dem/der GesprächspartnerIn verbal und/oder körperlich sexuell anzunähern.
Ich weiß, dass jede sexuelle Handlung mit mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.
Ich bemühe mich, jede Form von Grenzverletzung und Gewalt bzw. sexualisierter Gewalt wahrzunehmen und bespreche diese offen.
Im Verdachtsfall bin ich zunächst angehalten, mich an eine Beratungsstelle zu wenden und mich beraten zu lassen. Mit dieser spreche ich das weitere Vorgehen ab.
Verhärtet sich der Verdacht im Zuge der Beratung, bin ich verpflichtet, unabhängig von eventuellen Meldungen oder Anzeigen bei anderen Stellen mich auch bei der diözesanen Ombudsstelle zu melden. Dies Information wird vertraulich behandelt.
Ich habe die Informationsbroschüre „NEIN! zu sexualisierter Gewalt“ erhalten.