News 14. 06. 2012

Laizismus-Initiative: Diskriminierung bei Steuer-Absetzbarkeit

Die laizistische Initiative „Religion ist Privatsache“ ortet eine steuerliche „Diskriminierung der Konfessionsfreien“ und will dagegen vorgehen. Die Initiative kritisiert die Möglichkeit, den Kirchenbeitrag steuerlich abzusetzen, sowie die finanziellen Zuwendungen des Staates an die Kirchen und Religionsgemeinschaften.

Mit zwei Anträgen, die Eytan Reif von der Initiative „Religion ist Privatsache“ beim Finanzamt eingebracht hat, sollen Konfessionsfreie steuerliche Begünstigungen erhalten. Einerseits sollen Pflichtbeiträge an nichtreligiöse Vereine steuerlich geltend gemacht werden können. Andererseits legte Reif seiner persönlichen Steuererklärung 2011 einen „Antrag zur Gewährung eines Religionsfinanzierungs-Steuerabsetzbetrages“ bei. Mit diesem will man einen eigenen Steuerabsetzbetrag für Konfessionsfreie schaffen, kündigte Heinz Oberhummer von der Initiative am Donnerstag in einer Pressekonferenz an.

47 Euro für Konfessionsfreie

Zur Berechnung dieses Absetzbetrages führt die Initiative „Religion ist Privatsache“ Zahlungen des Staates an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Höhe von 327 Millionen Euro an. Dividiere man diese durch die Anzahl jener fast sieben Millionen Menschen, die in Österreich einer anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, ergebe sich ein Betrag von 47 Euro, so die Initiative. Diese Summe sollen laut Antrag konfessionsfreie Personen in Zukunft von der Steuer abschreiben können.

Kritik an Erhöhung des Absetzbetrages

Für Oberhummer sind die nun erfolgten Anträge an das Finanzamt ein „Meilenstein“. Ihn stört, dass die Regierung in den vergangenen Jahren die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages mehrfach erhöht habe. „Gerade in einer Zeit, wo alle sparen müssen, beschließt die Regierung die Verdoppelung des Absetzbetrages“, sagt Oberhummer.

Kirchengebäude „verstaatlichen“

Als Sparmaßnahme für die Kirchen kann sich Eytan Reif von der Initiative „Religion ist Privatsache“ vorstellen, dass etwa zehn Prozent jener kirchlichen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen und einen „gewissen Mehrwert“ für die Allgemeinheit haben, vom Staat übernommen werden. Die staatliche Stelle könnte der jeweiligen Religionsgemeinschaft dieses Gebäude weiter zur Nutzung für religiöse Handlungen überlassen, so Eytan Reif. Wie so eine Übernahme durch den Staat im Konkreten aussehen könnte, ließ Reif offen. Er betonte, dass es sich bei dieser Position um eine Privatmeinung handle, die noch nicht mit dem Vorstand der Initiative „Religion ist Privatsache“ abgestimmt wurde.

Skepsis gegenüber Verfassungsgerichtshof

Bei der Initiative rechnet man damit, dass man wahrscheinlich den gesamten Instanzenweg beschreiten wird müssen, um Konfessionsfreien zu steuerlichen Vergünstigungen zu verhelfen.  Denn auch vom Verfassungsgerichtshof erwartet man sich nicht viel in der Sache: „Der VfGH hat bisher gezeigt, dass er nicht wirklich an einer Veränderung im Bereich Religion interessiert ist“, so Reif. Bedenken gebe es aber „ohne Ende“, etwa das Gleichheits-Prinzip betreffend. „Das ist alles nicht Kirchenkritik, es geht eigentlich um die Verfassung“, so Reif.

Junge Liberale mit an Bord

Politische Unterstützung hat sich die Initiative neben der grünen Abgeordneten Daniela Musiol auch von den Jungen Liberalen (JuLis) geholt. Deren Vertreter Elias von der Locht prangerte an, dass etwa katholisch-theologische Fakultäten zwar von der Uni bezahlt würden, der Lehrplan allerdings von der Kirche abgesegnet werden müsse. „Es stellt sich die Frage, ob man von freier Wissenschaft und Forschung reden kann“, so von der Locht.

Prestigeobjekt Papstkreuz

Ein weiterer Dorn im Auge ist den Laizisten das wiedererrichtete Papstkreuz im Wiener Donaupark. Für Oberhummer ist dieses ein „pompöses Prestigeobjekt, um zu zeigen, wer der Herr in der Stadt Wien ist“. Die Initiative ortet „einige Ungereimtheiten“ bezüglich der öffentlichen Finanzierung und hat nun eine Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft und Rechnungshof übermittelt.

 

 (APA / religion.ORF.at)

 

 

Mehr Dazu
11. 11. 2011

Kirchenvolksbegehren - Initiatoren unverdrossen

Die Betreiber des "Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien" wollen sich nicht entmutigen lassen, auf die notwendige Anzahl von 8.032 Unterstützungserklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens fehlen laut Oberhummer noch "weniger als 800" Unterschriften.
 

>>mehr

 

24. 10. 2011

Kreuze in Kindergärten: Beschwerde aus NÖ beim EGMR

Das Thema "Kreuze in Kindergärten" beschäftigt weiterhin die Gerichte. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im vergangenen März die Beschwerde eines niederösterreichischen Vaters gegen die Anbringung der Glaubenssymbole in den Kindergärten abgewiesen hatte, zieht dieser nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
 

>>mehr