News 28. 06. 2012

Kölner Beschneidungsurteil: Kritik von Muslimen, Juden und Christen

Vertretungen von Christen, Juden und Muslimen in Deutschland haben am Mittwoch Unverständnis über das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung von Buben geäußert. Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) wertete den Richterspruch als einen Rückschlag bei der Integration von Muslimen. Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland schlossen sich der Kritik an und forderten eine rasche Klärung der Rechtslage.

Der KRM als Zusammenschluss von vier großen muslimischen Verbänden vertrat die Auffassung, Muslime würden entscheidend an der Ausübung ihrer Religion behindert, falls Ärzte nach dem Kölner Urteil minderjährige Buben nicht mehr beschneiden wollten. „Auch die Frage, ob man als Muslim überhaupt noch einen Platz in dieser Gesellschaft hat, werden sich viele Muslime angesichts solch massiver Eingriffe in die Religionsfreiheit stellen“, erklärte der Rat.

„Vorurteile und Klischees weiter verfestigt“

Auch der im KRM vertretene Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) erklärte, das Urteil stelle einen „eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“ dar. „Die Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut in unserer Verfassung und darf nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein, die obendrein diesem Thema gegenüber bestehende Vorurteile und Klischees noch weiter verfestigt“, kritisierte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek (Bild).

Gericht: Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar

Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen sei strafbar. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“.

Bischof: „Äußerst befremdlich“

Der katholische Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff nannte das Urteil in einer von der Deutschen Bischofskonferenz verbreiteten Erklärung „äußerst befremdlich“. „Der Gegensatz zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem Wohl des Kindes, den die Richter konstruieren, vermag in diesem Fall nicht zu überzeugen“, erklärte Mussinghoff. Der Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Hans Ulrich Anke, verlangte eine Korrektur des Urteils. Es müsse in dieser Frage rasch Rechtssicherheit geschaffen werden, erklärte Anke. Das Urteil habe die religiöse Bedeutung der Beschneidung „nicht hinreichend“ berücksichtigt und verkenne die Rechte der Eltern „gerade auch in religiösen Dingen“.

Kritik aus der Türkei: "Schiefes Werteverständnis"

Auch die türkische Regierung hat das Kölner Urteil zur Strafbarkeit der Beschneidung bei Buben kritisiert. "Die Beschneidung als Körperverletzung zu werten, sei eine Dummheit", sagte EU-Minister Egemen Bagis nach Medienberichten vom Donnerstag. Die Beschneidung als "heilige Angelegenheit" sei keine Sache der Gerichte. Das Thema müsse aus Sicht der Religions- und Gewissensfreiheit betrachtet werden, sagte Bagis, der ein enger Vertrauter von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist. Bagis sprach in seiner Reaktion auf das Urteil auch die häufige Kritik aus Europa an der Lage der Menschen- und Freiheitsrechte im EU-Bewerberstaat Türkei an. Diejenigen, die von der Türkei stets mehr Transparenz, Demokratisierung und Meinungsfreiheit forderten, müssten erkennen, wie "schief" das Verständnis dieser Werte in ihren eigenen Ländern sei, sagte er.

Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften

Zuvor hatte bereits der Zentralrat der Juden das Urteil als „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ kritisiert. Der jüdische Zentralratspräsident Dieter Graumann sprach von einem „unerhörten und unsensiblen Akt“. Die Beschneidung, also die Entfernung der Vorhaut, hat im Judentum und im Islam eine große religiöse Bedeutung. Im Judentum erinnert das Ritual an den heiligen Bund, den Gott mit dem Stammvater Abraham geschlossen hat.

 

(APA/DPA/AFP)

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