News 05. 07. 2012

Europäischer Gerichtshof: 4 Millionen Euro für Zeugen Jehovas in Frankreich

Frankreich muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) den Zeugen Jehovas Steuern in Höhe von fast 4,6 Millionen Euro zurückerstatten.

Dieses Urteil von Donnerstag betraf nur die Höhe der Summe. Der EGMR hatte bereits im Juni 2011 befunden, dass die Regierung in Paris diese Steuern auf Spenden zwischen 1993 und 1996 unzulässig eingeholt hatte, ohne klare Rechtsgrundlage. Er stellte eine Verletzung der Religionsfreiheit fest.

Existenz der Glaubensgemeinschaft war gefährdet

Die strittige Steuer sei so hoch gewesen, dass sie die Existenz der Glaubensgemeinschaft gefährdet habe, meinten die Richter damals. Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien war gescheitert, daher der jetzige Richterspruch. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Frühe Christen als Vorbild

Die Zeugen Jehovas verstehen sich als internationale christliche Religionsgemeinschaft und sind in Österreich anerkannt. Ihr  Glaube basiert auf den Prinzipien der Bibel. Sie gilt für sie als zuverlässig inspiriertes Wort Gottes. Die Christen des ersten Jahrhunderts werden als Vorbild herangezogen. Gegründet wurden die Zeugen Jehovas von Charles Taze Russell im 19. Jahrhundert. Bekannt sind die Zeugen Jehovas, die sich selber „Jehovas Zeugen“ nennen, durch ihre Wehrdienstverweigerung, politische Wahlenthaltung und Missionstätigkeit.

 

(Quelle: APA)

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