News 13. 07. 2012

Griechische Regierung will Kirche zur Kasse bitten

Auf der Suche nach weiteren Einsparungsmöglichkeiten plant die griechische Regierung nun auch die orthodoxe Kirche zur Kasse zu bitten.

Wie die Athener Zeitung "Ta Nea" am Freitag berichtete, untersucht die Regierung des konservativen Ministerpräsidenten Antonis Samaras einen Vorschlag, dass der Staat nur noch zur Hälfte für die Priestergehälter aufkommen soll. Für die andere Hälfte soll die Kirche selbst sorgen, die größter Grundbesitzer des Landes ist. Allein bei den Löhnen der Geistlichen könnte der Staat rund 100 Millionen Euro jährlich sparen.

200 Millionen Euro Lohn pro  Jahr

 In Griechenland gibt es nach Informationen aus dem Erzbistum Athen über 10.300 Geistliche. Ihre Löhne übertreffen 200 Millionen Euro im Jahr. Die Orthodoxie wird von der Verfassung als herrschende Religion in Griechenland anerkannt: Präsident, Regierung und Parlamentsmitglieder müssen vor der Geistlichkeit den Amtseid leisten. Nach Umfragen ist das Vertrauen der Griechen in ihre Kirche in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Bei seiner Wahl 2008 hatte der Athener Erzbischof Hieronymos eine Revision des seit über dreißig Jahren geltenden Kirchenstatuts angekündigt. Auch die Verwaltung der umfangreichen Kirchengüter müsse "überprüft" werden, sagte der neue Primas damals.

Autokephalie

Die orthodoxe Kirche Griechenlands erhielt 1850 vom Ökumenischen Patriarchat die Autokephalie, die jurisdiktionelle Eigenständigkeit, zugesprochen. Von den 76 griechischen Bistümern unterstehen 35 (die erst nach dem Balkankrieg 1913 zu Griechenland kamen) direkt dem Ökumenischen Patriarchat im Phanar.

Militärpflicht

Athen plant zudem nach mehreren Jahrzehnten der ständigen Reduzierung der Militärpflicht (von 32 Monaten 1976 auf heute neun Monate) sie wieder auf ein Jahr zu erhöhen. Damit soll die Zahl der Berufssoldaten verringert werden, berichtete "Ta Nea". Schließlich untersucht die Regierung die Möglichkeiten Langzeitstudenten zur Kasse zu bitten. Wer die gewöhnliche Studienzeit um mehr als vier Semester übertrifft, der soll zahlen.

 

(APA)