Moraltheologe:
"Todeswunsch ist kein Tötungsauftrag"
Der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff warnt in der österreichischen Bioethik-Zeitschrift "Imago Hominis" vor einer Gesellschaft, in der die aktive Euthanasie moralisch akzeptiert wird. Es sei nicht redlich, aus dem Todeswunsch eines Sterbenden "einen Tötungsauftrag abzuleiten", betont der Moraltheologe Eberhard Schockenhoff in der jüngsten Ausgabe der österreichischen Zeitschrift "Imago Hominis". Schockenhoff äußert in der vom kirchlichen "Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik" (IMABE) herausgegebenen Zeitschrift die Befürchtung, dass die aktive Euthanasie zur Regel werde, wenn sie einmal von der Gesellschaft moralisch akzeptiert sei. "Unter der Fahne von Humanität und Menschenwürde" – so wird Schockenhoff von der Nachrichtenagentur Kathpress zitiert - würden die Sterbenden einem "im Einklang mit den medizinischen, materiellen und menschlichen Ressourcen dieser Gesellschaft geplanten" Tod ausgeliefert. "Dagegen wahren das Tötungsverbot und seine unbedingte Respektierung im ärztlichen Handeln sowohl die Würde des Arztes als auch die seines Patienten", unterstreicht Schockenhoff. Der Todeswunsch eines Sterbenden sei "ein zweideutiges Signal, dessen Bedeutung schwer zu entschlüsseln ist", betont der Moraltheologe. Tötungsbitte verbirgt Ruf nach Nähe Ebenso wie die verzweifelte Geste der versuchten Selbsttötung seien auch "sprachlich geäußerte Sterbewünsche" im letzten Krankheitsstadium häufig "verhüllte Mitteilungen", die auf einer tieferen Beziehungsebene etwas anderes meinen, als sie äußerlich ausdrücken. Oftmals seien sie ein Appell, den Sterbenden in seiner letzten Lebensphase nicht allein zu lassen, also der Wunsch nach wirksamer Hilfe im Sterben. Hinter der Tötungsbitte verberge sich dann der Ruf nach menschlicher Nähe und nach solidarischem Beistand, der durch eine wörtliche Erfüllung des Sterbewunsches gerade enttäuscht würde. Todeswillen als Ergebnis einer rationalen Lebensbilanz? Auch wenn man die Möglichkeit eines selbstbestimmten Todeswillens als Ergebnis einer rationalen Lebensbilanz grundsätzlich nicht ausschließen könne, bleibt damit zu rechnen, dass die Euthanasiebitte in der Einsamkeit und Hilflosigkeit der letzten Sterbephase nur eine Seite der Stimmungslage des Kranken zum Ausdruck bringt. Auch auf dem Hintergrund einer Patientenverfügung aus gesunden Tagen stelle die Tötungsbitte kein eindeutiges Signal dar. Euthanasie-Gesetzgebung Der niederländische Bioethiker Jochemsen verweist in "Imago Hominis" auf die Konsequenzen der Euthanasie-Gesetzgebung in seiner Heimat. Die der Öffentlichkeit vorgelegten Statistiken zeigten, dass die schrittweise Legalisierung die Zunahme der Euthanasiefälle nicht verhindert, sondern im Gegenteil wahrscheinlich einen großen Teil davon erst ausgelöst hat. Jedenfalls seien die Zahlen der nicht gefragten Personen, die vorsätzlich durch sogenannte "medizinische Maßnahmen" in den Tod geschickt würden, erschreckend hoch. "Imago Hominis"-Herausgeber Johannes Bonelli warnt davor, aus der Euthanasie eine politische Fragestellung zu machen. Es sei zu begrüßen, dass das österreichische Parlament im Mai eine Enquete zu diesem Thema abhalten will. Jedoch müsse klar festgehalten werden, dass Euthanasie keinen Beitrag zur Lösung der wahren Probleme leiste. Das, was es in der Gesellschaft zu lösen gilt, sei die Begleitung von leidenden, schwerstkranken und alten Menschen, die völlig allein sterben müssen. Familienpolitik, Gesundheitspolitik und Erziehungspolitik hätten hier einen dringenden Handlungsbedarf, so Bonelli. Das Problem jedoch durch Legalisierung der Tötung leidender Menschen lösen zu wollen und dabei Mitleid und Solidarität als Motiv zu nennen, sei "purer Zynismus". INFO: LINK:
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Letztes Update dieser Seite am 11.07.2006 um 09:49 |