Muslime fordern gesetzliche
Anerkennung ihrer Feiertage
Der Islam ist zwar seit 1912 als Religionsgemeinschaft gesetzlich anerkannt. Doch Muslime haben keinen gesetzlichen Anspruch, an ihren Feiertagen arbeits- und schulfrei zu haben. Jetzt fordern sie eine Regelung wie sie schon längst für evangelische oder jüdische Feiertage gilt. Der Karfreitag ist in Österreich zwar kein gesetzlicher Feiertag. Evangelische Christen haben aber das Recht, ihren höchsten religiösen Feiertag arbeitsfrei zu bekommen. Dasselbe gilt auch für den Reformationstag am 31. Oktober. Auch die Juden haben ein gesetzliches Anrecht auf ihre Feiertage. Für muslimische Feiertage gibt es bisher keine derartige Regelung – obwohl der Islam als gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft den gleichen rechtlichen Status wie die evangelische oder die katholische Kirchen genießt. Muslime wollen Anspruch auf zwei Feiertage "Wir sind eine bescheidene Religion. Wir haben nur zwei hohe Festtage", betont der Präsident der Islamischen Religionsgesellschaft, Anas Schakfeh, in einem Interview für das Radio-Magazin "Praxis". Nur für den Abschluss des Fastenmonats Ramaddan und für das Opferfest wollen die Muslime einen Anspruch auf "schul- und arbeitsfrei". Probleme auch beim Freitagsgebet Probleme gibt es auch mit dem für Muslime verpflichtenden Freitagsgebet, denn Freitagmittag können bzw. dürfen viele Gläubige nicht ihren Arbeitsplatz verlassen. Darüber hinaus stellen sich am Freitag keine Probleme: Es handelt sich um keinen Ruhetag – wie den christlichen Sonntag. Nur die Teilnahme am Freitagsgebet ist Vorschrift. Islam: Zweitstärkste Religionsgemeinschaft in Österreich Der Islam wurde 1912 – nach der Annexion Bosniens durch Österreich-Ungarn – als Religionsgemeinschaft anerkannt. Mit derzeit rund 400.000 Gläubigen ist der Islam die zweitstärkste Religionsgemeinschaft in Österreich – vor den rund 350.000 evangelischen Christen.
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Letztes Update dieser Seite am 11.07.2006 um 09:50 |