Priesterweihe für Homosexuelle Christliches Umweltengagement 6 Pixel Hintergrund 75 75 214.jpg (4854 Byte)Oststeirische Kirchenaffäre Papst: Kirche muß um Vergebung für historische Sünden bitten
Verstorbener Oberkirchenrat Dantine wird beigesetzt Ethikunterricht in Österreichs auf Erfolgskurs.

News vom 5. 9. 1999

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Ethikunterricht in Österreichs auf Erfolgskurs.

23 Schulen führen den Schulversuch dieses Jahr erstmals durch, damit erhöht sich die Zahl der Lehranstalten, die das Fach anbieten bundesweit auf 49, berichtete Diözesan-Fachinspektor Manfred Göllner bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Wien. Oberrabiner Paul Chaim Eisenberg und die Schulamts-Leiterin der Erzdiözese Wien, Christine Mann, betonten, daß der konfessionelle Unterricht aber "nicht zu ersetzen" sei.

Seit dem Schuljahr 1997/1998 erprobt das Unterrichtsministerium die Betreuung von Schülern ohne Bekenntnis und von Kindern, für die kein Religionsunterricht zu Stande kommt, sowie vom Unterricht Abgemeldeten im Rahmen eines so genannten Ethikunterrichts an höheren Schulen. Nur im Burgenland und in Niederösterreich wird dieser Schulversuch noch nicht durchgeführt. Nach einer Evaluierung soll das Pflichtfach Ethik in das Regelschulwesen übernommen werden, Freistunde oder Kaffeehaus-Besuche statt Klassenzimmer gehören dann für diese Schüler der Vergangenheit an. Für Göllner spricht vor allem das Schulorganisationsgesetzes für eine Einführung. Er legt fest, daß Österreichs Schulen "sittliche, religiöse und soziale Werte" zu vermitteln haben. Alle Schüler müßten davon erfaßt werden, so der Experte. Weiters sieht er in dem neuen Pflichtfach für die Schulen organisatorische Erleichterungen, wie weniger Aufsichten, und die Religionslehrer "sind dann endlich die lästige Konkurrenz 'Kaffeehaus' los". Als Ergänzung zum konfessionellen Unterricht, der "für klare Werte steht", sieht Mann den Ethikunterricht "durchaus positiv". Österreichweit werden 850.000 Schüler im Fach Religion unterrichtet, das entspricht laut Mann 95 Prozent aller römisch-katholischen Schüler, aber auch 24 Prozent der Schüler ohne religiöses Bekenntnis sind in dieser Zahl inkludiert. "Ein großer Erfolg" angesichts der möglichen Abmeldung. Eisenberg betonte, daß "auch der traditionelle Religionsunterricht bereits Ethik und Toleranz für andere Konfessionen vermittelt". Jüdische Jugendliche gingen ohne konfessionellen Unterricht für das Judentum verloren. Wesentliches, wie Hebräisch-Kenntnisse, könnte ein "neutraler" Unterricht nicht leisten.

Für eine "angstfreie und konstruktive" Auseinandersetzung mit dem Ersatzgegenstand Ethik hat sich die Leiterin des Schulamtes der Erzdiözese Wien, Christine Mann, ausgesprochen. Beim Auftakt einer neuen Veranstaltungsreihe des Amtes für Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese Wien für Journalisten, der sich mit dem Thema "Religionsunterricht" auseinander setzte, erklärte Mann am Montag, ein fruchtbares Verhältnis von konfessionellem Religionsunterricht mit dem Ersatzgegenstand Ethik hänge in erster Linie davon ab, daß beide Gegenstände ihr jeweils spezifisches Profil entwickelten. Der Religionsunterricht müsse ein "klares Wertbild vermitteln", für das die Religionslehrer "mit ihrem eigenen Leben" einstehen müßten. Ein sinnvoller Ethikunterricht als "Gegenstand des weltanschaulich neutralen Staates" dürfe sich in diesem Zusammenhang "nichts zumuten, was ihm nicht zusteht". Im Mittelpunkt der Diskussion rund um Religions- und Ethikunterricht müsse stehen, so Mann, daß "100 Prozent der Schüler von einem Unterricht erreicht werden". In der Konfrontation mit dem Ethikunterricht müsse sich der Religionsunterricht "in völliger Weltoffenheit auf das Eigene besinnen", forderte Mann. Damit sei keineswegs eine "Rückkehr zum reinen Katecheseunterricht" gemeint, stellte sie klar. Unter dem Verweis auf das Sprichwort "Totgesagte leben besonders lang" erklärte die Wiener Schulamtsleiterin, daß durch die Möglichkeit, sich vom Religionsunterricht abzumelden, "Kreativitäten freigesetzt wurden", die dem Religionsunterricht zu noch mehr Professionalität und Abwechslungsreichtum verholfen hätten. Sie fügte hinzu, daß wohl kaum ein anderer Pflichtgegenstand an den Schulen eine Abmeldungsmöglichkeit so gut verkraftet hätte, wie der Religionsunterricht: In der Erzdiözese Wien besuchen 90 Prozent aller römisch-katholischen Schüler den Religionsunterricht, zusätzlich wählen 28 Prozent aller Schüler ohne religiöses Bekenntnis den römisch- katholischen Religionsunterricht als Freigegenstand. Der Religionsunterricht sei ein "wichtiger Wertespender", Verantwortung der Religionslehrer sei es, "zu zeigen, daß Werte tragen". Aufgabe des Religionsunterrichts sei es unter anderem, "das Humanum in der Schule zu sichern". Mann ortete ein "Spannungsfeld", daß durch das verstärkte Wegfallen der religiösen Erziehung in den Familien "die Voraussetzungen für Religionsunterricht an den Schulen immer geringer werden, während die Erwartungen, die in ihn gesetzt werden, immer größer werden".

Dr. Dieter Braunstein, Direktor des BG und BRG Alterlaa in Wien 23, das als erste Schule Österreichs vor zwei Jahren den "Alternativgegenstand Ethik" als Schulversuch eingeführt hat, sprach sich gegen "eine Frontstellung 'Ethikunterricht statt Religionsunterricht'" aus. Zum Zeitpunkt, als man den Schulversuch gestartet habe, seien nicht jene Schüler im Mittelpunkt des Interesses gestanden, "die im konfessionellen Religionsunterricht ohnehin gut aufgehoben waren und sind", sondern um jene abgemeldeten, die in dieser Zeit von überhaupt keinem Unterricht erreicht worden waren. Braunstein zeigte sich rückblickend überrascht über die "hohe Akzeptanz unter den Betroffenen", als der Schulversuch gestartet wurde. Weder von Seiten der Lehrkräfte noch der Schülerschaft habe es Widerstände gegen den Schulversuch gegeben. Die Inhalte des Ethikunterrichts dürften sich nicht an einer Leitwissenschaft allein, etwa Philosophie, orientieren. Es sei auch nicht Aufgabe des Ethikunterrichts, den Schülern zu verschiedenen ethischen Themen, wie etwa Fragen der Sexualität, Abtreibung und Euthanasie, "Patentrezepte" oder "fertige Antworten" zu liefern, sondern könne lediglich Argumentationshilfen anbieten. Um zu verhindern, daß der Ethikunterricht zu einer reinen "Plauderstunde" verkomme, müsse man sehr wohl Inhalte vermitteln, warnte Braunstein und fügte hinzu, daß auch der konfessionelle Religionsunterricht mit dieser Gefahr konfrontiert sei. Aus evangelischer Sicht sprach sich Dr. Martin Bolz von der Pädagogischen Akademie des Bundes klar für den Ethikunterricht aus, hauptsächlich im Interesse der "Selbstbestimmung des Schüler".

Bolz bedauerte, daß der konfessionelle Religionsunterricht in den vergangenen Jahren ohnehin "immer mehr zu einem Ethikunterricht geworden ist", der sämtliche Themen, "von Gewalt in der Familie bis zum Verhalten im Straßenverkehr" mitbehandeln müsse.

Die Bildungssprecherin des Liberalen Forums, Maria Schaffenrath, kritisierte heute die Instrumentalisierung des Ethikunterrichtes als Maßnahme gegen die Abwanderung von SchülerInnen aus dem Religionsunterricht. In der Kirche habe man bemerkt, daß die Drohung mit einem Ersatzunterricht Kinder und Jugendliche davon abhält, auf den traditionellen Religionsunterricht zu verzichten. Den Ethikunterricht den SchülerInnen quasi als Rute ins Fenster zu stellen, sei aber eine Abwertung. "Das Relligionsbekenntnis ist eine so persönliche Angelegenheit, daß sie nur auf der Basis der Freiwilligkeit und nicht mit Zwang und Druck stattfinden kann", sagte die Abgeordnete. Als Pflichtgegenstand hat nach Ansicht der liberalen Bildungspolitikerin nur der Ethikunterricht Berechtigung. Eine überkonfessionelle Beschäftigung mit Wertehaltungen werde immer wichtiger, sagte Schaffenrath, die die laufende Diskussion über das Patent auf Leben als Beispiel nannte. Die Kirche hingegen habe mit Repräsentanten wie dem neokonservativen Bischof Kurt Krenn oder etwa ihrer Haltung zu Abtreibungen nach Massenvergewaltigungen im Kosovo deutlich gemacht, wie problematisch ihre Inhalte in einer modernen Gesellschaft geworden seien. Schaffenrath forderte die Einführung eines Pflichtgegenstandes Ethik, der herkömmliche Religionsunterricht solle als Freigegenstand angeboten werden. Es gehe nicht an, daß österreichischen Kindern und Jugendlichen eine einzige Wertehaltung aus einem immer breiter werdenden Spektrum per Gesetz quasi aufgenötigt werde, während alle anderen im Schulunterricht weitgehend ignoriert würden.

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Weglassen des Religionsbekenntnisses auf Meldezettel nicht strafbar

Es ist nicht strafbar, auf dem Meldezettel das Religionsbekenntnis falsch oder auch nicht anzugeben. Dies hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem heute, Dienstag, zugestellten Erkenntnis festgestellt. Sogenannte "Identitätsdaten" auf dem Meldezettel seien lediglich Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und bei Fremden bestimmte Daten des Reisedokuments. Keine oder falsche Angaben zum Religionsbekenntnis seien damit nicht mit Strafe bedroht, befand der VfGH.

Das Höchstgericht korrigierte damit einen Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien und die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien. Anlasß war die Beschwerde eines Wieners, der - auch nach Aufforderung durch die Behörden - zum Religionsbekenntnis nur "Keine Angabe" schrieb. Das Bezirkspolizeikommissariat Wien sah darin eine "Nichterfüllung der Meldepflicht" und verhängte eine Geldstrafe. Mit einer Berufung beim UVS Wien blitzte der Beschwerdeführer ab: Der UVS setzte lediglich die Strafe herab, blieb aber dabei, daß der Meldezettel nicht vollständig ausgefüllt und deshalb eine Strafe angebracht sei. Der in der Folge angerufene VfGH stellte aber unmißverständlich fest: "Entgegen der Rechtsansicht der belangten Behörde erscheint es daher als denkunmöglich", die Weigerung des Meldepflichtigen, ein Religionsbekenntnis in den Meldezettel einzutragen, als Verwaltungsübertretung zu bestrafen. Das Höchstgericht verweist in seinem Erkenntnis auf die Meldegesetz-Novelle 1994. Damals sei die Passage, daß die Angaben des Religionsbekenntnisses am Meldezettel nicht verpflichtend ist, zwar im Ausschuß wieder aus dem Gesetzestext gestrichen worden. Allerdings wurde festgestellt, daß eine falsche Angabe zum Religionsbekenntnis nicht strafbar ist - und somit wäre es ein "dem Sachlichkeitsgebot widerstreitender offenkundiger Wertungswiderspruch", würde das Nicht-Eintragen bestraft.

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Christliches Umweltengagement

Die Arge Schöpfungsverantwortung" schrieb anläsßlich des "Schöpfungstages" am 1. September einen Offenen Brief an Johannes Paul II.

Umwelt- und Schöpfungsfragen gelten in der Kirche noch immer oft als Randthemen. Dem soll Johannes Paul II. mit einem spezifischen Lehrschreiben entgegenwirken, bittet die österreichische "Arbeitsgemeinschaft Schöpfungsverantwortung" in einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben an den Papst. Anlaß dafür war der "Schöpfungstag", der auf Empfehlung der Grazer Zweiten Europäischen Ökumenischen Versammlung von 1997 alljährlich am 1. September begangen wird. "Die ökologische Krise offenbart auch eine Krise der Religion und des christlichen Glaubens", heißt es in dem Offenen Brief der Arge. Das stelle eine Herausforderung dar, die bestehenden Bedrohungen theologisch zu reflektieren und dazu pastorale Handlungsempfehlungen zu geben. "Wir bitten Sie, diese verbindlich auf Weltkirchenebene im Rahmen einer Umwelt- und Schöpfungsenzyklika festzuschreiben", so die christliche Öko-Organisation an Johannes Paul II. Die bisherigen päpstlichen Stellungnahmen zur Umwelt- und Schöpfungsproblematik und die damit verbundenen Appelle und Ermahnungen für einen zukunftsfähigen Lebensstil lassen die "Arge Schöpfungsverantwortung" hoffen, daß sich der Papst dieser Thematik einmal gründlich und systematisch widmet. Das würde allen christlichen Umweltengagierten den Rücken stärken, so die "Arge Schöpfungsverantwortung": "Als Gründer einer ökosozialen Bewegung der katholischen Kirche Österreichs und Mitbegründer des 'European Christian Environmental Network' müssen wir immer wieder die Erfahrung machen, daß die Umwelt- und Schöpfungsthematik bei den kirchlichen Verantwortungsträgern als eine Nebensächlichkeit abgetan wird." Unterzeichnet ist der Offene Brief von der Vorsitzenden der "Arge Schöpfungsverantwortung", Isolde Schönstein, und ihrem Stellvertreter P. Georg Ziselsberger SVD.

Die "Arbeitsgemeinschaft Schöpfungsverantwortung" wurde von der Bischofskonferenz mit der Koordination der kirchlichen Umweltarbeit in Österreich und der Vernetzung auf europäischer Ebene betraut. Derzeit gehören der Arbeitsgemeinschaft rund 2.000 Personen an. Das Leitungsteam wird von einem wissenschaftlichen Beirat mit 26 Mitgliedern unterstützt (darunter Verkehrsexperte Prof. Hermann Knoflacher, Agrarwissenschaftler Prof. Heinrich Wohlmeyer, Kirchenrechtler Prof. Richard Potz). Im theologischen Beirat arbeiten u.a. der Brixner Moraltheologe Prof. Karl Golser, der Innsbrucker Dogmatiker Prof. Jozef Niewiadomski und der Benediktbeurer Pastoraltheologe Prof. Karl Bopp mit.

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"Verkündigung im Rundfunk hat wachsende Bedeutung"

Verkündigungssendungen in Radio und Fernsehen haben nach Auffassung des Münchner Pastoraltheologen Ludwig Mödl angesichts des abnehmenden Kirchenbesuchs eine "wachsende Bedeutung". Sie sollten den Hörern oder Zuschauern "helfen, das Gewöhnliche zu unterbrechen", sagte Mödl in Berlin bei der Jahrestagung der Katholischen Rundfunkarbeit Deutschlands. Die Hörer müßten die Botschaft spüren können: "Du bist nicht allein. Gott begleitet dich." Weiter meinte der Theologe, die Sendungen sollten "das Besondere der christlichen Religion darstellen" und nicht nur diffuse religiöse Bedürfnisse ansprechen. Zugleich müßten sie "vom Leben sprechen" und sich in den Bezugsrahmen unterschiedlicher Menschen und Milieus einbringen

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Forscher vermuten älteste katholische Kirche Asiens an Seidenstraße

Eine 700 Jahre alte Ruine an der Seidenstraße ist möglicherweise die älteste römisch-katholische Kirche in Asien. Wie die amtliche chinesische Nachrichtenagentur Xinhua am Donnerstag berichtete, liegt die Kirche in Abinsm 190 Kilometer nördlich der chinesischen Stadt Baotou in der Inneren Mongolei.

Die verbliebenen Mauern seien fünf Meter hoch. Das Kirchenschiff sei vermutlich 100 Quadratmeter groß gewesen. Im hinteren Teil habe sich eine Bücherei befunden, unter der noch weitere Relikte vermutet werden. Kacheln mit Dekorationen, die im antiken Rom üblich gewesen seien, lägen verteilt herum. Archäologen hätten lange gezögert, ein Urteil über die Ursprünge der Ruine zu fällen, schrieb Xinhua. Doch sei kürzlich ein weißer Steinlöwe entdeckt worden, der nicht den traditionellen chinesischen Statuen entspreche, sondern eher denen in katholischen Kirchen in Italien, sagte der Archäologe Gai Shanlin. Der japanische Wissenschafter Namio Egami sprach vom frühesten Beweis für die Einführung europäischer Religion in Asien. Nach seinen Angaben hat in Abinsm während der Yuan-Dynastie (1271-1368) eine erste Synode mit schätzungsweise 3.000 Gläubigen stattgefunden. Abinsm, mongolisch für "Ort vieler Tempel", war einst eine wichtige Stadt an der alten Seidenstraße, verlor durch Kriege aber an Bedeutung. Die Stadt war vor 70 Jahren entdeckt und als Sitz der Führer des türkischen Wanggu-Stammes identifiziert worden, der Dschingis Khan (1162-1227) geholfen hat, die Mongolenstämme zu einigen, schrieb Xinhua.

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Bischof Küng zur "Mifegyne"-Zulassung: "Wir sägen am eigenen Ast"

"Durch die Einführung von Mifegyne unterminieren wir die Grundrechte des Menschen": Mit diesen Worten kritisierte Österreichs "Familien-Bischof" Klaus Küng die geplante österreichweite Zulassung des Abtreibungspräparates anlässlich der Vorarlberger Diözesanwallfahrt auf den Gebhardsberg. "Heute ist es Mifegyne, morgen wird es die Euthanasie sein. Wir sägen konsequent am eigenen Ast", warnte der Feldkircher Bischof. Er bedauerte, daß es offenbar in Österreich kein Thema mehr sei, wenn der "Stellenwert des menschlichen Lebens in der Gesellschaft systematisch untergraben" werde. Während einige Politiker die Einführung von Mifegyne als Fortschritt darstellen wollten, ortet Küng einen Rückschritt im moralischen Bewußtsein der Menschen: "Die Abtreibung auf dem Weg eines Produktes der chemischen Industrie führt zu einer Verniedlichung des Tötungsvorganges." Es sei traurig, so der Bischof, daß die verantwortlichen Politiker die warnenden Stimmen auch vieler Ärzte nicht hören wollten. Selbst Befürworter der Einführung des Präparates hätten klargestellt, daß es sich bei einer Abtreibung durch Mifegyne keineswegs um eine "sanftere" Methode handelt - solche warnende Stimmen habe es sogar aus dem Krankenhaus Korneuburg gegeben, wo die Pille nach einer Sondergenehmigung durch das Gesundheitsministerium seit Jänner dieses Jahres verabreicht wird. Bischof Küng: "Der soziale Druck auf die Frauen wird wachsen, weil die Bedenkzeit praktisch auf ein paar Tage reduziert wird." Küng appellierte dafür, andere Wege bei Schwangerschaftskonflikten zu gehen: Mehr Betreuung, bessere Beratung und vor allem eine umfassende Hilfe für Frauen, die ungewollt schwanger werden. "Seitens der Kirche bieten wir jede Form der Unterstützung an", so der Bischof, "aber die Politik muß sich endlich am Menschen und weniger an ideologischen Vorgaben orientieren!"

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Verstorbener Oberkirchenrat Dantine wird beigesetzt

Der am 24. August verstorbene evangelische Oberkirchenrat Johannes Dantine wird am Freitag, 3. September, beigesetzt. Die Begräbniszeremonie beginnt um 13 Uhr auf dem Evangelischen Friedhof Simmering (Zentralfriedhof). Sie wird auf testamentarischen Wunsch Dantines von Pfarrer Othmar Göring und Pfarrerin Ilse Beyer geleitet. Der Wiener Weihbischof Helmut Krätzl und zahlreiche weitere Repräsentanten der Ökumene werden am Begräbnis teilnehmen. Anstelle von Blumen- und Kranzspenden ersucht die Familie um Spenden für die "Aktion Schützling" des Evangelischen Flüchtlingsdienstes; sie sind erbeten an die Evangelische Kreditgenossenschaft, Kto.Nr. 07.400.179, BLZ 31800.

Bischof Krätzl würdigt in der neuesten Ausgabe der christlichen Wochenzeitung "Die Furche" Dantine als eine "Schlüsselfigur der Ökumene". "Wie auch viele Katholiken" habe er darunter gelitten, "daß vieles zu langsam geht". Dantine - er war auch stellvertretender Vorsitzender des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich - habe in erster Linie die gemeinsame Herausforderung aller Christen angesichts der Probleme der heutigen Zeit gesehen. "Angst, die auf beiden Seiten da ist, man könne durch zu viel Ökumene die eigene Identität gefährden, hat er nie gekannt", betont Krätzl. Mit Dantine habe Österreich "einen der profiliertesten Wegbereiter der Ökumene verloren". Die katholische Kirche trauert nach den Worten des Bischofs um einen "kritischen und dennoch zutiefst sorgenvollen Gesprächspartner". Ihr gegenüber sei Dantine in den vergangenen Jahren ein "sehr besorgter Beobachter mancher Vorgänge" gewesen. Vielleicht sei es eine besonders schöne Frucht der Ökumene in Österreich, daß Schwierigkeiten oder "gar Fehler" bei den "anderen" nicht mehr selbstgefällig registriert, sondern leidvoll mitgetragen werden, so Krätzl. Johannes Dantine sei als systematischer Theologe zugleich ein politischer Kopf und wacher Zeitgenosse gewesen: "Christsein bedeutete für ihn weder Flucht aus dieser Welt noch billige Anpassung." Er - Krätzl - habe mit Dantine im Bereich der Erwachsenenbildung und des Religionsunterrichtes zusammengearbeitet, dabei habe man "voneinander manches gelernt".

Die altkatholische Kirche in Österreich stellt in ihrem Kondolenzschreiben fest, mit Dantine habe nicht nur die evangelische Kirche, sondern die ganze Ökumene "einen der profiliertesten Theologen und engagiertesten Christen" verloren. Dantine sei ein "überzeugter und überzeugender Ökumeniker" gewesen, so der altkatholische Bischof Bernhard Heitz.

Der Wiener armenisch-apostolische Erzbischof Mesrob Krikorian über den verstorbenen evangelischen Oberkirchenrat: "Er habe die eigenen Traditionen der evangelischen Kirche respektiert und verteidigt und dennoch die Traditionen anderer Kirchen geschätzt." Der Erzbischof hebt weiters das besondere Engagement Dantines für die Schwachen in der Gesellschaft, Arme, Flüchtlinge und in ihren Rechten benachteiligte Menschen hervor. christlich-jüdischen Beziehungen eingesetzt, schreibt Krikorian, Er habe sich "mit großer Begeisterung und Ernsthaftigkeit" für die Menschenrechte eingesetzt.

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Papst: Kirche muß um Vergebung für historische Sünden bitten

Papst Johannes Paul II. hat die Kirche erneut zu einem Schuldbekenntnis und einer Vergebungsbitte für Fehler der Vergangenheit aufgerufen. Das Heilige Jahr 2000 sei eine gute Gelegenheit, ein neues Kapitel der Geschichte aufzuschlagen und die Feindschaften und Spannungen der Vergangenheit zu überwinden, sagte er am Mittwoch bei der Generalaudienz im Vatikan. Ausdrücklich verwies er dabei auf die Spaltung der Christenheit; weiters forderte er Vergebungsbitten für Methoden der Intoleranz und Gewalt sowie Mißachtungen der Menschenrechte durch Christen. Natürlich müßten die Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit offen und vorurteilsfrei aufgearbeitet und historisch gewichtet werden, so der Papst. Um zu den Sünden zu stehen, müsse man die Geschichte genau kennen und gründlich analysieren. "Wer die historischen Ereignisse beurteilen will, muß zudem beachten, wie sie in den geschichtlichen Kontext eingebettet sind". Erst dann sei es erlaubt, Verantwortung zuzuweisen. Die Kirche habe aber keine Angst von der historischen Wahrheit und sei gern bereit, Fehler anzuerkennen. "Doch es liegt ihr fern, generelle Verurteilungen auszusprechen". Offizielles Datum für die kirchliche Vergebungsbitte dürfte der Aschermittwoch des Heiligen Jahres, der 8. März 2000, sein.

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Priesterweihe für Homosexuelle

Homosexuell veranlagte Männer sind "nicht von vornherein" für den Beruf des Priesters ungeeignet. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe. Eine Sprecherin der Bischofskonferenz bestätigte am Mittwoch in Bonn einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Nach Angaben des Blattes hat der "Ständige Rat" der Bischöfe dem als intern eingestuften Papier bereits zugestimmt. Die FAZ zitiert aus dem Papier der Arbeitsgruppe, ein homosexuell veranlagter Priesteramtskandidat, dessen geistliches Leben deutliche Anzeichen einer Berufung zum Priestertum aufweise, könnte, "wenn er in überzeugender Weise sexuelle, personale und geistliche Reife und Integration zeigt und zur zölibatären Lebensweise bereit und fähig ist, zur Weihe zugelassen werden". Ob eine Eignung vorliege, müsse im Einzelfall geprüft und vom jeweiligen Bischof entschieden werden. Nach dem Zeitungungsbericht betont die Arbeitsgruppe, daß angesichts der Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit die Art der sexuellen Orientierung wichtig, aber von nachgeordneter Bedeutung sei. Grundsätzlich bekräftigt das Papier, daß Homosexualität keine gleichwertige Variante der Sexualität sei und homosexuelle Handlungen in keinem Fall gebilligt werden könnten. Gleichzeitig wird allerdings eingeräumt, daß die ablehnenden Aussagen der Bibel zur Homosexualität möglicherweise anders bewertet werden müßten, weil die biblischen Autoren nicht von dem gewußt hätten, was heute als unabänderliche homosexuelle Prägung verstanden werde. Vom Standpunkt der Moraltheologie aus sei eine "personal gestaltete Beziehung zwischen zwei homosexuellen Menschen, die unter Verzicht auf genitale Sexualität die eigenen Lebensmöglichkeiten und die des Partners entfalten und zu vertiefen versuchen und die in ihrer Beziehung auch die Kraft für soziales Engagement finden, nicht abzulehnen", zitiert die FAZ das Papier der Arbeitsgruppe.

Nach Angaben der Zeitung werden gleichzeitig bestimmte Kriterien für eine Zulassung Homosexueller zur Weihe aufgestellt. So werden Männer mit Neigungen, die medizinisch als Störungen mit Krankheitswert gelten, grundsätzlich ausgeschlossen. Außerdem müsse der Kandidat die Stabilität besitzen, in Belastungen und Versuchungen "durchzuhalten" und Triebwünsche zu beherrschen. Nicht vereinbar mit einer Weihe sind laut Bericht auch die mangelnde Bereitschaft, die Aktivität in homosexuellen Gruppen aufzugeben oder sich von einschlägigen Treffpunkten Homosexueller fern zu halten. Grundsätzlich abgelehnt wird, daß Priester ihre sexuelle Veranlagung öffentlich bekennen. Die Gemeinde müsse über die sexuelle Prägung eines Priesters nicht informiert werden

Die Arbeitsgruppe, der Moraltheologen, Priester-Ausbilder und auch Mediziner angehörten, war eingesetzt worden, nachdem der Augsburger Pastoraltheologe Hanspeter Heinz 1996 erklärt hatte, daß die Zahl Homosexueller in Priesterseminaren und im Klerus "signifikant hoch" sei und bis zu 20 Prozent betrage. Dies Äußerungen hatten eine Diskussion über "Homosexualität und geistliche Berufe" ausgelöst. Dabei warf der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba Heinz eine "publikumswirksame Beschimpfung des priesterlichen Standes" vor und erklärte, er weihe nur Männer zu Priestern, die "das Zeug zu gesunden und guten Familienvätern" hätten.

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Oststeirische Kirchenaffäre

Am vergangenen Sonntag hatten etliche Gläubige, in einer kleinen Gemeinde in der südostlichen Steiermark, unter Protest die Messe verlassen, weil der Aushilfs-Priester, der aus Bozen stammende Thaddäus Reggiani, Frauen in kurzen Röcken eine Strafpredigt hielt und die Leute u.a. bezichtigte, zu faul zum Niederknien zu sein. Es hagelte Proteste, worauf das Bischöfliche Ordinariat eine Visitation ansetzte. Als Ergebnis teilte der zuständige Konsistorialrat Alois Strohmaier mit, daß man die Herkunft des Südtirolers überprüft habe. Tatsächlich sei er 1994 in der Slowakei von einer "sehr charismatisch-marianisch ausgerichteten Bewegung" namens "Pro Deo et Fratribus" geweiht worden und vom slowakischen Bischof freigestellt worden. Ein Zelebret (das ist der Nachweis, predigen zu dürfen), konnte er vorweisen. Der Priester sei erst Anfang Juli "ohne Wissen des Ordinariats" in die Steiermark gekommen, wo er privat unterkam und seither in einer - ebenso privaten - "Fatima-Kapelle" regelmäßig Messen gelesen hat. "Er ist ein durchaus kritischer und gebildeter Mann", berichtete Strohmaier, "er hat Bücher von Rahner auf seinem Tisch liegen". Er selbst habe zu seinem "Auftritt" gesagt, er wisse, er sei "ein grober Klotz". Auf jeden Fall hat ihn das Ordinariat angehalten, künftig auf jegliche Predigttätigkeit außerhalb des privaten Rahmens zu verzichten. Wenn sich der Priester nicht daran hält, wird ihm dies offiziell von der Kirche verboten. Klar ist man sich im Ordinariat, daß Reggiani nicht ohne Unterstützung des Pfarrers von St. Peter, Josef Paier, tätig hätte werden können. "Das Problem heißt Josef Paier", hieß es wörtlich. Man wisse, daß dieser, so der Sprecher des Ordinariats, sich im "Dunstkreis vieler Privatoffenbarungen" bewege und eine kleine Gemeinschaft um sich gebildet habe. Kurz vor dem Vorfall vom vergangenen Sonntag habe der Pfarrer "den Volksaltar in St. Peter gegen den ausdrücklichen Willen des Pfarrgemeinderates eigenmächtig umgedreht". All diese Vorkommnisse werden jetzt Konsequenzen haben. Das Ordinariat kündigte an, daß sich der derzeit auf Urlaub befindliche Bischof Johann Weber mit dem Fall befassen werde. Paier selbst kam erst auf Umwegen ins Priesteramt: Er ist, war zu erfahren, ein sogenannter "Spätberufener", der vor seiner Weihe Senn auf einer Alm war. In der ORF-Regionalsendung "Steiermark heute" hatte er zu den Vorfällen sinngemäß gemeint, die Empörung könne nicht so schlecht sein, es sei vielleicht ein "schmerzlicher Prozeß", aber durchaus geeignet, ein "Krebsgeschwür" auszurotten.

 

Letztes Update dieser Seite am  11.07.2006 um 10:42 von Marcus Marschalek

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