News 03. 11. 2004

Schweiz: Kirchen uneins über Gesetz zur Stammzellenforschung

Am 28. November stimmen die Schweizer Bürger über ein Gesetz ab, das die Forschung an Stammzellen von so genannten "überzähligen" Embryonen gestattet. Die katholische Kirche lehnt den Gesetzesvorschlag ab, der evangelische Kirchenbund befürwortet ihn.

Die katholische Schweizer Bischofskonferenz (SBK) lehnt das Stammzellenforschungsgesetz ab und verteilt im Vorfeld der Abstimmung am 28. November sogar eigene Flyer. Geschaffen wurde der Flyer, dessen zentrale Aussage "das Stammzellenforschungsgesetz ist unannehmbar" lautet, von der Bioethik-Kommission der Bischofskonferenz. Auf dem Flugblatt wird erklärt, was Stammzellen sind und wie embryonale Stammzellen gewonnen werden. Besonders wird auf die Frage der "überzähligen Embryos" hingewiesen. Normalerweise gebe die SBK keine Abstimmungsparolen aus, heißt es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz vom Dienstag. Bei dieser Abstimmung gehe es aber um ein grundlegendes bioethisches Thema, das die Frage der Würde des menschlichen Lebens und dessen Unantastbarkeit angehe. Darum habe sich das Präsidium der SBK zu einer Stellungnahme zu dieser komplexen Problematik veranlasst gesehen. Das Präsidium der SBK lehne den Gesetzesentwurf aus ethischen Gründen ab, weil er die Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken und damit deren Tötung erlaube.

Evangelische Landeskirche sagt Ja

Im Gegensatz zur katholischen Landeskirche befürwortet der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) das neue Stammzellenforschungsgesetz. Es sei ethisch vertretbar, überzählige embryonale Stammzellen der Forschung zu übergeben, statt sie zu vernichten, hatte der SEK sein Ja Mitte Oktober begründet. Das neue Gesetz weise einen guten Weg, schrieb der SEK weiter. Mit einem absoluten Verbot der Stammzellenforschung würde die Schweiz von ausländischen Forschungsergebnissen abhängig werden, was ethisch fragwürdig wäre, hieß es seitens der SEK.

Christliche Ärzte gegen Gesetzesentwurf

Abgelehnt wird das geplante Gesetz von der katholischen und die evangelischen Ärztevereinigung der Schweiz. Die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und die Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte (AGEAS) kritisieren explizit das "Ja" der SEK zum Stammzellenforschungsgesetz. Die theologische Rechtfertigung des SEK für seine Zustimmung sei dürftig. Der SEK verschweige, dass der Mensch nach christlichem Verständnis nie instrumentalisiert werden dürfe. Auch der so genannte überzählige Embryo sei ein Mensch und habe Menschenwürde.

Debatte über Stammzellenforschung

Nach Ansicht der Kritiker würde mit dem neuen Gesetz, das unter strengen Auflagen die Forschung mit embryonalen Stammzellen erlaubt, von langer Hand das Klonen des Menschen in der Schweiz eingefädelt. Die für das Gesetz werbenden Wissenschaftler hingegen warnen, ohne Forschung mit Stammzellen werde die Medizin Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson nicht in den Griff bekommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Seitenanfang 
weitere News