Schweiz:
Kirchen uneins über Gesetz zur Stammzellenforschung
Am 28. November stimmen die
Schweizer Bürger über ein Gesetz ab, das die Forschung an Stammzellen von
so genannten "überzähligen" Embryonen gestattet. Die katholische
Kirche lehnt den Gesetzesvorschlag ab, der evangelische Kirchenbund befürwortet
ihn.
Die
katholische Schweizer Bischofskonferenz (SBK) lehnt das
Stammzellenforschungsgesetz ab und verteilt im Vorfeld der Abstimmung am 28.
November sogar eigene Flyer. Geschaffen wurde der Flyer, dessen zentrale
Aussage "das Stammzellenforschungsgesetz ist unannehmbar" lautet,
von der Bioethik-Kommission der Bischofskonferenz. Auf dem Flugblatt wird
erklärt, was Stammzellen sind und wie embryonale Stammzellen gewonnen
werden. Besonders wird auf die Frage der "überzähligen Embryos"
hingewiesen. Normalerweise gebe die SBK keine Abstimmungsparolen aus, heißt
es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz vom Dienstag. Bei dieser
Abstimmung gehe es aber um ein grundlegendes bioethisches Thema, das die
Frage der Würde des menschlichen Lebens und dessen Unantastbarkeit angehe.
Darum habe sich das Präsidium der SBK zu einer Stellungnahme zu dieser
komplexen Problematik veranlasst gesehen. Das Präsidium der SBK lehne den
Gesetzesentwurf aus ethischen Gründen ab, weil er die Verwendung von
Embryonen zu Forschungszwecken und damit deren Tötung erlaube.
Evangelische Landeskirche sagt
Ja
Im
Gegensatz zur katholischen Landeskirche befürwortet der Schweizerische
Evangelische Kirchenbund (SEK) das neue Stammzellenforschungsgesetz. Es sei
ethisch vertretbar, überzählige embryonale Stammzellen der Forschung zu übergeben,
statt sie zu vernichten, hatte der SEK sein Ja Mitte Oktober begründet. Das
neue Gesetz weise einen guten Weg, schrieb der SEK weiter. Mit einem
absoluten Verbot der Stammzellenforschung würde die Schweiz von ausländischen
Forschungsergebnissen abhängig werden, was ethisch fragwürdig wäre, hieß
es seitens der SEK.
Christliche Ärzte gegen
Gesetzesentwurf
Abgelehnt
wird das geplante Gesetz von der katholischen und die evangelischen Ärztevereinigung
der Schweiz. Die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz (VKAS) und die
Arbeitsgemeinschaft evangelischer Ärztinnen und Ärzte (AGEAS) kritisieren
explizit das "Ja" der SEK zum Stammzellenforschungsgesetz. Die
theologische Rechtfertigung des SEK für seine Zustimmung sei dürftig. Der
SEK verschweige, dass der Mensch nach christlichem Verständnis nie
instrumentalisiert werden dürfe. Auch der so genannte überzählige Embryo
sei ein Mensch und habe Menschenwürde.
Debatte über Stammzellenforschung
Nach
Ansicht der Kritiker würde mit dem neuen Gesetz, das unter strengen
Auflagen die Forschung mit embryonalen Stammzellen erlaubt, von langer Hand
das Klonen des Menschen in der Schweiz eingefädelt. Die für das Gesetz
werbenden Wissenschaftler hingegen warnen, ohne Forschung mit Stammzellen
werde die Medizin Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson nicht in den
Griff bekommen.
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