News 31. 05. 2005

Hitzige Debatte in Rom nach Papst-Appell gegen Bioethik-Referendum

Die Worte von Papst Benedikt XVI., der sich in der Sache des italienischen Referendums zur künstlichen Befruchtung hinter die Bischöfe gestellt und zu einem Boykott der Volksabstimmung aufgerufen hat, sorgt für hitzige Debatten in Italien.

Der Führer der größten Linkspartei (DS), Piero Fassino, meinte zwar, die Bischöfe hätten das Recht sich zu dem Thema zu äußern. Ein Referendum generell zu boykottieren, halte er aber für undemokratisch. Wer gegen die Inhalte des Referendums sei, der solle doch einfach mit Nein stimmen, so Fassino am Dienstag.

Kritik am Papst

Sprecher anderer Linksparteien kritisierten den Papst und warfen ihm vor, mit seiner Intervention am gestrigen Montag zu weit gegangen zu sein. Benedikt XVI. hatte den Katholiken Italiens empfohlen, die Volksabstimmung am 12. und 13. Juni zu boykottieren. Damit will die Kirche erreichen, dass das Referendum ungültig wird. Dadurch bliebe dann ein strengeres Fortpflanzungsgesetz in Italien in Kraft.

Ziviler Ungehorsam

Der Erzbischof von Genua, Kardinal Tarcisio Bertone, hat den italienischen Katholiken zivilen Ungehorsam empfohlen, falls das Bioethik-Gesetz liberalisiert werden sollte. Wenn das geplante Referendum über die Freigabe der künstlichen Befruchtung Erfolg hätte, dürften Katholiken die Gesetzesänderungen nicht mittragen, sondern sollten sich aus Gewissensgründen verweigern. Er sei aber sicher, so Bertone weiter, dass viele Katholiken auf die Bischöfe hören und Mitte Juni nicht an der Abstimmung teilnehmen würden. Das Referendum werde scheitern.

Bioethik-Gesetz

Das italienische Bioethik-Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war im vergangenen Jahr von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler Frauen im Parlament verabschiedet worden. Das Referendum soll bestimmen, ob und welche Textpassagen aus dem Gesetz zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung gestrichen und welche beibehalten werden sollen. Es handelt sich um Textpassagen aus acht der 18 Gesetzesartikel.

 

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