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News 31. 05.
2005 |
Hitzige Debatte in Rom nach
Papst-Appell gegen Bioethik-Referendum
Die Worte von Papst Benedikt
XVI., der sich in der Sache des italienischen Referendums zur künstlichen
Befruchtung hinter die Bischöfe gestellt und zu einem Boykott der
Volksabstimmung aufgerufen hat, sorgt für hitzige Debatten in Italien.
Der Führer
der größten Linkspartei (DS), Piero Fassino, meinte zwar, die Bischöfe hätten
das Recht sich zu dem Thema zu äußern. Ein Referendum generell zu
boykottieren, halte er aber für undemokratisch. Wer gegen die Inhalte des
Referendums sei, der solle doch einfach mit Nein stimmen, so Fassino am
Dienstag. Kritik am Papst
Sprecher
anderer Linksparteien kritisierten den Papst und warfen ihm vor, mit seiner
Intervention am gestrigen Montag zu weit gegangen zu sein. Benedikt XVI.
hatte den Katholiken Italiens empfohlen, die Volksabstimmung am 12. und 13.
Juni zu boykottieren. Damit will die Kirche erreichen, dass das Referendum
ungültig wird. Dadurch bliebe dann ein strengeres Fortpflanzungsgesetz in
Italien in Kraft. Ziviler Ungehorsam
Der Erzbischof
von Genua, Kardinal Tarcisio Bertone, hat den italienischen Katholiken
zivilen Ungehorsam empfohlen, falls das Bioethik-Gesetz liberalisiert werden
sollte. Wenn das geplante Referendum über die Freigabe der künstlichen
Befruchtung Erfolg hätte, dürften Katholiken die Gesetzesänderungen nicht
mittragen, sondern sollten sich aus Gewissensgründen verweigern. Er sei
aber sicher, so Bertone weiter, dass viele Katholiken auf die Bischöfe hören
und Mitte Juni nicht an der Abstimmung teilnehmen würden. Das Referendum
werde scheitern. Bioethik-Gesetz
Das
italienische Bioethik-Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war im
vergangenen Jahr von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen
Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler
Frauen im Parlament verabschiedet worden. Das Referendum soll bestimmen, ob
und welche Textpassagen aus dem Gesetz zur medizinisch unterstützten
Fortpflanzung gestrichen und welche beibehalten werden sollen. Es handelt
sich um Textpassagen aus acht der 18 Gesetzesartikel.
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