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News 25. 02. 2008 |
Türkischer Präsident billigt Aufhebung des Kopftuch-Verbots an UnisDer türkische Staatspräsident Abdullah Gül hat am Freitag die Verfassungsänderungen für das Ende des umstrittenen Kopftuch-Verbotes an Hochschulen bestätigt.Das türkische Parlament hatte das seit Jahren heftig umstrittene Kopftuch-Verbot an Hochschulen am 9. Februar per Verfassungsänderung aufgehoben. Diese Änderung verstieße nicht gegen die Staatsprinzipien der Türkei und stärkte das Recht auf Bildung, hieß es nun am Freitag in einer Mitteilung des Präsidialbüros. Die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan kann nun Gesetze oder Verordnungen erlassen, mit denen junge Frauen, die ein Kopftuch tragen, in der Türkei zum Studium zugelassen werden. Mehrheit ist für ein Ende des Kopftuch-VerbotsDas Tragen des Kopftuches gilt Kritikern zufolge als religiöses Symbol und wird deshalb von den Befürwortern einer Trennung von Staat und Religion abgelehnt. Sie fürchten ein Abgleiten der Türkei in den Islamismus und letztlich die Einführung des islamischen Rechts, der Scharia. Befürworter der Aufhebung des Verbots verteidigen das Kopftuch als Ausdruck der persönlichen religiösen Freiheit. Als Kompromiss hatte sich die Regierungspartei AKP mit der nationalistischen Partei MHP darauf verständigt, Studentinnen nur Kopftücher zu erlauben, die das Gesicht frei lassen. Die Debatte um die Neuregelung spaltet seit Wochen das Land. Sie droht die Spannungen zwischen der religiös-konservativen Regierung und der von Armeegenerälen, Richtern und Universitätsrektoren gebildeten säkularen Elite zu verschärfen. Umfragen zufolge ist jedoch die Mehrheit der Türken für die Lockerung des Kopftuch-Verbots. Unis erlauben bereits KopftücherNach der umstrittenen Verfassungsänderung haben laut türkischen Medien bereits am Montag mehrere Universitäten ihren Studentinnen das Tragen von Kopftüchern erlaubt. Der neue Präsident der Hochschulbehörde YÖK, Yusuf Özcan, hatte zuvor erklärt, nach der Änderung der Verfassung seien für eine Freigabe des Kopftuches keine weiteren Gesetze nötig.
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