News 27. 01. 2009

Kirchenrechtler: Lefebvrianische Priester sind weiter suspendiert

Der Münchner Kirchenrechtler P. Stephan Haering hat die Aufhebung der Exkommunikation der vier lefebvrianischen Bischöfen als Zwischenschritt bewertet. Mit dieser Maßnahme sei "noch keine Aussage über die ganze Priesterbruderschaft Pius X. getroffen". Es sei davon auszugehen, "dass alle Priester dieser Bewegung nach wie vor suspendiert sind", so Haering.

Da die Priester der Pius-Bruderschaft weiter suspendiert seien, dürften sie etwa keine Sakramente spenden, erläuterte Haering am Dienstag im Gespräch mit der deutschen katholischen Nachrichten-Agentur KNA. Man könne also noch nicht von einer vollständigen Versöhnung sprechen, betonte der Kirchenrechtler.

Neuerliche Exkommunikation ist möglich

Offen sei auch der künftige Rechtsstatus der Gemeinschaft, erläuterte der Benediktiner. Vor einer Festlegung müssten aber noch Lehrfragen geklärt werden, nicht zuletzt die Haltung der Bruderschaft zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Es sei "nicht vorstellbar", dass Benedikt XVI. die Lefebvre-Anhänger von der Zustimmung zu einzelnen Punkten entbinde. Die Lefebvrianer müssten die ganze Lehrtradition der Kirche annehmen. Dazu gehörten auch die grundlegenden Feststellungen des jüngsten Konzils zur Gewissensfreiheit und zum Ökumenismus. Sollte die Bruderschaft bei ihrer Ablehnung bleiben, könnte es erneut zu einer Exkommunikation kommen, sagte Haering. Ein Entgegenkommen der Kirchenleitung hält der Wissenschaftler bei der Frage für möglich, ob die lefebvrianischen Priester künftig auch das Messbuch 1970 bei der Feier der Heiligen Messe verwenden müssen. Dies sei "eine disziplinäre Frage".

"Taktik" des Vatikans?

Der Kirchenrechtler äußerte die Vermutung, dass bei den Maßnahmen des Vatikans auch "Taktik im Spiel" sei. Durch die Aufhebung der Exkommunikation hätten die vier Bischöfe keine moralische Legitimation mehr, "weitere Bischöfe zu weihen". Wenn sie nun in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl stünden, müssten sie auch anerkennen, dass das Ernennungsrecht für die Bischöfe beim Papst liege. Dadurch könne der Papst die künftige Richtung der Bruderschaft bestimmen. Die eigenmächtige Weihe von vier Bischöfen durch Erzbischof Marcel Lefebvre war 1988 der Grund für die Exkommunikation gewesen.

 

 

 

 

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