Verwirrung um kirchlichen
Datenschutz bei Missbrauch
Die katholische Kirche wird erneut von Missbrauchs-Betroffenen heftig kritisiert. Diesmal geht es um ein angebliches „Datenleck“ in der von Waltraud Klasnic geleiteten Opferschutz-Kommission.
Wie der „Standard“ am Mittwoch berichtete, habe ein Betroffener, der bereits eine Entschädigung erhalten hatte, bei der Kommission sowie der kirchlichen Opferschutz-Stiftung eine Daten-Auskunft begehrt. Die Antwort sei aber von der katholischen Datenschutzkommission gekommen. Deren Vorsitzender Walter Hagel hielt dazu auf APA-Anfrage fest, dass man lediglich die Existenz von „Datenarten“ beauskunfte und über keine Inhalte verfüge.
„Auskunftsbegehren ist heikel“
Opferschutzanwaltschaft und Stiftung hätten sich an die Kommission gewendet, wie mit solchen Auskunftsbegehren umzugehen sei. Und die Bestimmungen der katholischen Kirche sähen vor, dass in „Zweifelsfragen“ die Auskunftserteilung der Datenschutzkommission obliege. „Ein solches Auskunftsbegehren ist eben heikel“, so Hagel. Allerdings habe die Kommission keinerlei Informationen über den Inhalt von Daten. „Wir kennen die Datenarten und haben diese auch beauskunftet.“
Datenschutzkommission als Vermittler
Dem Betroffenen sei dann auch mitgeteilt worden, dass er sich für Auskünfte über Inhalte erneut an die Datenschutzkommission wenden solle. Diese wiederum würde dann die Stiftung und die Opferschutzkommission ersuchen, ihm diese Informationen – „bei nochmaliger Überprüfung der Identität“ zu übermitteln. Die Datenschutzkommission agiere in solchen Fällen als eine Art Vermittler zwischen den Auskunftsbegehren und jenen Stellen, die über die tatsächlichen Daten verfügen.
Anfragen „seriös beantwortet“
So schildert dies auch Herwig Hösele, Sprecher der Klasnic-Kommission: Die Datenschutzkommission habe „seriös alles beantwortet, was in Einrichtungen der katholischen Kirche, bzw. bei uns über eine Person gespeichert ist. Aber die Daten sind nicht verknüpft“. Hösele präzisierte gegenüber der APA, welche Daten von seiner Stelle an die Opferschutz-Stiftung, die ja für allfällige finanzielle Entschädigungen zuständig sei, weitergegeben werden. Konkret gehe es um „Name, Adresse, Art des Missbrauchs, Ort und Zeit des Missbrauchs sowie beschuldigte Personen“.
„Stiftung erfährt keine sensiblen Daten“
Diese Daten seien für die Stiftung zum einen zwecks „Plausibilitätsprüfung“ der Vorwürfe nötig, zum anderen auch, um interne kirchliche Konsequenzen gegen Beschuldigte einzuleiten. „Was die Stiftung nicht erfährt, sind Clearing-Berichte selbst, die wirklich sensiblen Daten“, betonte Hösele. Diese „Clearing-Verfahren“ sind Voraussetzung für eine mögliche Entschädigung, in ihnen klären Psychologen mit den Betroffenen die Missbrauchsvorfälle und etwaige psychologische Folgen.
Plattform Betroffener zeigte sich empört
Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt zeigte sich am Mittwoch empört: Die Kirche setze sich „über die geltende Rechtslage hinweig“, wurde in einer Aussendung kritisiert. Plattform-Vertreter Sepp Rothwangl forderte in einer Aussendung alle Betroffenen auf, eine Datenanfrage an die Klasnic-Komission zu richten.
(APA)
17. 04. 2012
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