News 06. 06. 2012

Zeitung: Papst gab wiederverheiratetem Seehofer die Kommunion

Der kirchenrechtliche Familienstand des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) ist zum Gegenstand von Pressespekulationen geworden. Laut einem Bericht der Münchner „Abendzeitung“ (Mittwoch) ist Seehofer aus kirchlicher Sicht ein wiederverheirateter Geschiedener und wäre damit vom Empfang des Altarsakraments ausgeschlossen. Dennoch empfing er am 16. April im Vatikan vom Papst die Kommunion. Der CSU-Politiker war von 1974 bis 1982 in erster Ehe verheiratet.

Da seine erste Frau evangelisch war, wurde jene Ehe laut einem Bericht von „Focus online“ zunächst nur standesamtlich geschlossen. Ob die vier Jahre später erfolgte kirchliche Trauung auch nach katholischem Recht gültig war oder nachträglich kirchenrechtlich annulliert wurde, ist nicht bekannt. Eine Sprecherin der zuständigen Diözese Eichstätt erklärte auf Anfrage, es gehe um persönliche Daten Seehofers, zu denen man keine Auskunft geben könne. Ein Sprecher der bayerischen Staatskanzlei sagte, der Fall sei eine persönliche Angelegenheit des Ministerpräsidenten. „Die Staatskanzlei wird sich nicht äußern.“

Zivilrechtlich zum zweiten Mal verheiratet

Seehofer ist seit 1985 in zivilrechtlich zweiter Ehe verheiratet. Mit seiner jetzigen Frau Karin hat er drei gemeinsame Kinder. Im Jahr 2007 geriet die außereheliche Beziehung des Politikers mit Annette Fröhlich, die von Seehofer auch ein Kind bekam, in die Schlagzeilen. Der Abendzeitung“ zufolge sorgte der Kommunionempfang Seehofers am 16. April in der Capella Paolina im Vatikan für Irritationen in Kirchenkreisen. Als Beleg zeigt das Blatt unter der Überschrift „Hat Seehofer den Papst ausgetrickst?“ ein Bild des „Osservatore Romano“, auf dem der Papst dem knienden Seehofer die Mundkommunion reicht.

Papst: keine „einfachen Rezepte“

Papst Benedikt XVI. hatte erst am Samstagabend in Mailand den Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener von den Sakramenten als „ein großes Leiden der heutigen Kirche“ bezeichnet. Es gebe in dieser Frage jedoch keine „einfachen Rezepte“. Sie dürften nicht ausgeschlossen werden, „auch wenn sie nicht die Beichte, die Absolution und die Eucharistie empfangen können“, sagte der Papst. Nur wenn die erste Ehe von einem Kirchengericht nachträglich für ungültig erklärt wird, sind die Betroffenen wieder zu den Sakramenten zugelassen.

(KAP)

 

 

 

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