News 29. 06. 2012

Keine religiösen Beschneidungen mehr an Berliner Klinik

Wegen des Kölner Beschneidungsurteils nimmt das Jüdische Krankenhaus Berlin bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen an Buben mehr vor. Die Chirurgen des Krankenhauses könnten nicht in einem nun quasi rechtsfreien Raum operieren, begründete der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Kristof Graf, gegenüber der „tageszeitung“ den Schritt. Das Krankenhaus hatte das umstrittene Urteils durch einen internen und einen externen Juristen prüfen lassen.

Schon jetzt seien im Jüdischen Krankenhaus Berlin zwei geplante Beschneidungen vom Operationsplan abgesetzt worden, sagte Graf. Von den rund 300 Beschneidungen des vergangenen Jahres in seinem Haus seien über ein Drittel religiös motiviert gewesen. Die Mehrheit davon sei nicht an jüdischen, sondern an muslimischen Buben vorgenommen worden. Das Jüdische Krankenhaus Berlin im Stadtteil Mitte gilt als lokales Versorgungskrankenhaus in einem Viertel mit einem hohen Anteil von Menschen türkischer Herkunft.

Körperverletzung oder Religionsfreiheit

Graf sagte, das Kölner Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen bei Buben sei „in seinen Konsequenzen eine Katastrophe“ und „erschreckend in seinen Dimensionen“. Die Kölner Entscheidung schränke die Religionsfreiheit des Judentums massiv ein. Das Kölner Landgericht hatte in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Auffassung vertreten, eine Beschneidung aus religiösen Gründen erfülle den Tatbestand der Körperverletzung. Sie sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“.

Gefährdung des Kindeswohls

Die Beauftragte der deutschen Unionsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth, vertrat die Auffassung, die Rechtsauffassung der Kölner Richter sei „sicherlich zu hinterfragen“. „Für eine andere, stärkere Gewichtung der Religionsfreiheit und des Erziehungsrechts der Eltern gibt es gute Gründe“, erklärte Flachsbarth in Berlin. Es sei zu befürchten, „dass das Niveau der medizinischen Qualität der Beschneidungen sinkt, weil betroffene Eltern ihre Kinder in Zukunft von Unqualifizierten beschneiden lassen könnten“. Damit drohe „erst recht eine reale Gefährdung des Kindeswohls“.

 

(APA/AFP)

 

 

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