Christliches Kloster in Türkei verliert Prozess um Ländereien
Das im vierten Jahrhundert gegründete Kloster Mor Gabriel im Südosten der Türkei muss nach einem Urteil des Berufungsgerichtshofs in Ankara große Ländereien an den türkischen Staat abgeben.
Kloster-Anwalt Rudi Sümer sagte am Dienstag, das Gericht habe dem Schatzamt den Besitz von rund 28 Hektar Land in der Nähe des Klosters zugesprochen. Laut Sümer will das Kloster das Urteil anfechten. Nach einer Auswertung der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung sei ein Gang vor das türkische Verfassungsgericht oder vor das Europäische Menschenrechtsgericht in Straßburg möglich.
Presseberichte: Dokumente ignoriert
Arbeiten zur Erstellung eines modernen Grundbuchs in der Gegend um das Kloster hatten vor einigen Jahren eine ganze Reihe von Prozessen zwischen dem syrisch-orthodoxen Kloster, den umliegenden Gemeinden und der türkischen Regierung ausgelöst. Dabei ging es um Gebietsabgrenzungen, Forstbesitz und die Ländereien. Im Prozess gegen das Schatzamt hatte das Kloster in erster Instanz gewonnen, unterlag aber vor dem Berufungsgericht. Nach Presseberichten ignorierten die Berufungsrichter in dem Prozess einige Dokumente, aus denen eindeutig hervorging, dass das Kloster der Eigentümer der Ländereien sei.
Zahlreiche Beobachter
Die Prozesse um das 1600 Jahre alte Kloster werden von der Europäischen Union und syrisch-orthodoxen Christen in Europa aufmerksam beobachtet. Bei einem Besuch in der Türkei hatte der Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Markus Löning (FDP), im Juni gefordert, die türkische Regierung solle klarstellen, dass sie Minderheiten schütze und sie als Teil der türkischen Identität, Kultur und Geschichte betrachte.
(AFP)
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