News 20. 07. 2012

Deutscher Bundestag für Zulässigkeit der Beschneidung an Buben

Der deutsche Bundestag hat sich am Donnerstag in einer Sondersitzung für die Zulässigkeit religiöser Beschneidungen von Jungen ausgesprochen. Eine Mehrheit mit Stimmen aus allen Fraktionen votierte für einen entsprechenden Entschließungsantrag von Union, SPD und FDP. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Bundestag reagierte damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai, das die religiöse Beschneidung als unzulässige Körperverletzung gewertet hatte.

Die Beschneidung soll laut Antrag fachgerecht und ohne unnötige Schmerzen geschehen. Dabei seien die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung zu berücksichtigen. Der Rechtsexperte der Unions-Fraktion, Günter Krings, begründete den Antrag als „ein klares Signal“ an die Gemeinden, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland nicht nur möglich sein solle, sondern auch nicht unzumutbar beschränkt werden dürfe. Zugleich stellte Krings klar, dass mit dem Antrag „keine inhaltliche Befürwortung oder Werbung für die Beschneidung“ verbunden sei. Sie sei keine Bagatelle.

FDP: Beschneidung konstitutiv

Die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht sprach von einer sehr schwierigen Abwägung, da ein Gesetz unterschiedliche Rechtsgüter unter ein Dach bringen müsse. Aufgrund der Rechtsunsicherheit könne der Gesetzgeber aber nicht auf eine höchstrichterliche Entscheidung warten. Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen hob die Verpflichtung des Gesetzgebers auf das Kindeswohl hervor. Allerdings sei die Religionsausübung ein wesentlicher Teil der Religionsfreiheit, und für Juden wie Muslime gehöre dazu konstitutiv die Beschneidung.

Grüne: Entscheidungsfindung noch offen

Die Grünen-Fraktion hatte sich dem Antrag nicht angeschlossen. Ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, Volker Beck, verwies dazu auf die noch offene Entscheidungsfindung vieler Grünen-Abgeordneter. Er selbst begründete seine Zustimmung mit der Religionsfreiheit von Eltern und Kind. Wesentlich bei der Grundrechte-Abwägung sei die grundlegende Bedeutung der Beschneidung für Juden und Muslime. Der Eingriff sei zwar irreversibel, aber doch vergleichsweise gering, und führe nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Linke: Nur symbolische Beschneidung

Für die Linkspartei, die dem Antrag nicht zustimmte, forderte der Abgeordnete Jens Petermann, zunächst eine symbolische Beschneidung des Babys vorzunehmen und medizinische Eingriffe den Heranwachsenden überlassen. Dies sei in einigen jüdischen Gemeinden in Großbritannien Praxis.

 

(KAP/Reuters)

 

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