News 16. 04. 2010

Bischof Williamson wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Regensburg hat den zur traditionalistischen Piusbruderschaft gehörenden Bischof Richard Williamson am Freitag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der 70-jährige Brite hatte in einem nahe Regensburg aufgezeichneten TV-Interview den Massenmord an den Juden in den Nazi-Gaskammern bestritten.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro gefordert hatte. Einen Strafbefehl über diese Summe hatte Williamson im Vorfeld abgelehnt, weshalb es zu dem Prozess kam. Der Verteidiger des britischen Bischofs Matthias Loßmann plädierte auf Freispruch. Loßmann bestritt zwar nicht, dass der Bischof den Holocaust verharmlost habe. Aber er habe nicht vorsätzlich gehandelt, da er in dem Interview überraschend nach diesem Thema gefragt worden sei. Anschließend habe er den schwedischen TV-Mitarbeitern gesagt, dass dieser Beitrag nicht in Deutschland gezeigt werden dürfe. Ausgestrahlt wurde das Interview erst Monate später, nachdem der Papst die Exkommunikation der vier von dem verstorbenen Konzilsgegner Erzbischof Marcel Lefebvre unerlaubt geweihten Traditionalisten-Bischöfe - Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galaretta - aufgehoben hatte.

Schwedische Journalisten kamen nicht zum Prozess

Auch die drei als Zeugen geladenen Fernsehjournalisten aus Schweden blieben der Verhandlung fern. Vorgelesen wurde ein Schreiben der Rechtsabteilung des Senders, aus dem klar hervorging, dass die Reporter keine Aussage vor Gericht machen würden. Das schwedische Justizministerium lehnte ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab. In dem ebenfalls vor Gericht verlesenen Brief beruft sich das Ministerium auf die in Schweden geltende Meinungs- und Mitteilungsfreiheit im Fernsehen, durch die sich niemand für etwas strafbar mache, das er in einem Interview gesagt habe. Dementsprechend sei Schweden nicht bereit, die deutsche Strafverfolgung zu unterstützen.

Anwalt: Er ist in eine Falle getappt

In dem Interview war es fast nur um Kirchenthemen gegangen. Williamson hatte aber bereits 20 Jahre vorher in der kanadischen Provinz Québec den Völkermord an den Juden angezweifelt. Deswegen konfrontierte der schwedische Reporter ihn mit diesen früheren Aussagen. Williamson erklärte daraufhin: "Ich glaube, es gab keine Gaskammern... Ich glaube, dass zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationlagern umkamen, aber nicht so." Er glaube nicht, "dass sechs Millionen Juden vergast wurden". Loßmann erklärte, dass Williamson von dem Fernsehteam quasi überrumpelt worden sei. "Er ist in eine Falle getappt."

"Wirre Ansichten"

Oberstaatsanwalt Edgar Zach ging hingegen von einem Vorsatz aus. Williamson habe ein erstrebtes Ziel gehabt: "Er wollte seine wirren Ansichten an den Mann bringen." Zach sagte, bei solchen Holocaust-Leugnern gebe es einen "pathologischen Drang" dazu. Ein Fernsehinterview vor einem Millionenpublikum sei dazu das geeignete Mittel. Die Amtsrichterin Karin Frahm schloss sich der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft an. Ihrer Meinung nach ging es gar nicht darum, ob das Interview für den deutschen Medienmarkt gedacht war. Auch eine Ausstrahlung in Schweden reiche aus, dass die strafbaren Inhalte in Deutschland bekannt würden. Frahm sprach davon, dass Williamsons Überzeugungen in "Verblendungen abgleiten" würden. In dem Prozess war erörtert worden, dass der 70-Jährige auch bei den Anschlägen vom 11. September 2001 Verschwörungstheorien unterstütze, wonach die US-Regierung mit den Terrorakten etwas zu tun habe.

 

 

 

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