![]() |
![]() |
|
News 09. 11. 2009 |
|
Vatikan veröffentlichte "Apostolische Konstitution" für AnglikanerDer Vatikan hat am Montag die angekündigte "Apostolische Konstitution" veröffentlicht, die es Anglikanern unter Beibehaltung ihrer Tradition ermöglichen soll, katholisch zu werden. Mit dem von Papst Benedikt XVI. unterzeichneten Erlass trage der Heilige Stuhl zahlreichen Anfragen von anglikanischen Gläubigen und Priestern in aller Welt Rechnung, die unter anderem mit der Haltung ihrer Kirche zur Priesterweihe für Frauen oder der Segnung von Homo-Ehen nicht einverstanden seien, hieß es in einer Erklärung des Vatikan. Durch die neue Regelung ändere sich nichts am geltenden priesterlichen Zölibat.Gemeinsam mit der Apostolischen Konstitution hat Papst Benedikt XVI. die ergänzenden Normen in Kraft gesetzt, die die Umsetzung des Dokuments festlegen. Damit ergibt sich ein rechtlicher Rahmen für die Schaffung der geplanten Personalordinariate für ehemalige Anglikaner. Die Regeln legen fest, dass die noch zu gründenden Ordinariate zwar direkt der Glaubenskongregation unterstehen, doch in ihren Aktivitäten und Zulassungen zu den Weihen sollten und müssen sie eng mit den Ortsbistümern zusammenarbeiten. Die ehemaligen Anglikaner sind auch in ihrer pastoralen Arbeit den katholischen Ortsbischöfen unterstellt. Ebenso können katholische Geistliche oder Ordenschristen in den Ordinariaten pastoral arbeiten, aber ebenfalls unter der Leitung des Ortsbischofs. Verheiratete Bischöfe können nur als Priester eingesetzt werdenIn jedem Fall sollten keine Sonderbistümer neben den katholischen entstehen, es also nicht zu einer "Parallelkirche" kommen, wie "Radio Vatikan" zu den am Montag in Rom publizierten Normen festhielt. Die heikle Frage der verheirateten anglikanischen Priester und Bischöfe sei so geregelt worden: Zwar könnten grundsätzlich auch verheiratete Priester Mitglied der Ordinariate werden, verehelichte Bischöfe dann aber nur als Priester eingesetzt werden dürfen. Keine Änderung der ZölibatsregelWas für verheiratete Geistliche der Anglikaner festgelegt worden sei, "bedeutet in keiner Weise einen Änderung in der Regelung der Kirche, was das Zölibat der Priester angeht", erklärte der Heilige Stuhl zu der Apostolischen Verfassung, die der Papst vergangene Woche unterschrieben hat. Unverheiratete Priester und Bischöfe, die zum Katholizismus übertreten wollten, unterlägen "der Zölibatsregel". Keine katholisch geweihten Priester in den neuen OrdinariatenAusdrücklich schließen die neuen Normen aus, dass in der katholischen Kirche geweihte Priester das Priesteramt in den neuen Ordinariaten ausüben. Diese Regelung betrifft unter anderem den Primas der so genannten Traditional Anglican Communion, Erzbischof John Hepworth. Er war 1968 in der katholischen Kirche zum Priester geweiht worden, bevor er 1976 in die anglikanische Kirche aufgenommen wurde. Hepworth hatte die Ankündigung der Konstitution begrüßt und seinen Willen bekundet, katholisch zu werden. Doch er wird in den zu gründenden Ordinariaten nicht Priester werden können.
Weitere News zum Thema: - 09. 11. 2009: Schönborn: "Weg zur Einheit, ohne neue Trennungen zu schaffen" - 02. 11. 2009: Vatikan dementiert Spekulationen über Zölibatslockerung - 29. 10. 2009: Theologe Küng attackiert Papst wegen Anglikaner-Initiative - 21. 10. 2009: Anglikaner-Aufnahme: US-Bischöfe wollen mit Vatikan kooperieren - 20. 10. 2009: Vatikan schafft neue Struktur für übertritswillige Anglikaner
|
![]() |