News 19. 07. 2012

Asyl: Caritas fordert Erhöhung der Grundversorgung

Nachdem das Deutsche Bundesverfassungsgericht am Mittwoch die Grundversorgung für Asylwerber in der Höhe von 224 Euro als unzureichend eingestuft hat, fordert die Caritas auch in Österreich eine Erhöhung. Die Hilfsorganisation argumentiert, dass die Grundversorgungsleistungen in Österreich und Deutschland vergleichbar seien.

Nach dem Höchstrichter-Urteil in Deutschland müssen Asylbewerber ab sofort Leistungen in Höhe von 336 Euro statt bisher 224 Euro monatlich erhalten. Die Höhe von 224 Euro sei evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden sei, urteilte der erste Senat. Die entsprechenden Regelungen seien daher mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar.

290 Euro für Wohnung und Verpflegung

Die Caritas verweist nun darauf, dass auch in Österreich die Höhe der Grundversorgung seit deren Einführung im Mai 2004 trotz erheblicher Steigerung der Lebenshaltungskosten nicht angepasst worden sei. Auch die Leistungen der Grundversorgung für Asylwerber seien mit jenen in Deutschland vergleichbar. In Österreich bekomme ein alleinstehender Asylwerber, der privat wohnt, für Verpflegung und Miete insgesamt maximal 290 Euro. Dazu kommen noch etwa zwölf Euro monatlich für Kleidung. In Deutschland erhält ein Asylwerber eine Grundleistung von 224 Euro, die unter anderem Verpflegung und Kleidung abdeckt. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat werden zusätzlich übernommen.

Asylwerber leben unter dem Existenzminimums

Die Caritas vergleicht die Grundversorgung mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 773 Euro monatlich und verweist darauf, dass Asylsuchende nicht einmal die Hälfte dessen bekommen, was der österreichische Staat als Existenzminimum erachte. Die Hilfsorganisation fordert daher eine Anpassung der seit 2004 nicht mehr aktualisierten Leistungen.

Caritas: „Menschenwürdige Existenz ermöglichen“

„Ziel muss die Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung und Versorgung sein, die den Betroffenen eine menschenwürdige Existenz unter Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Österreich ermöglicht“, so Karin Abram, Leiterin der Abteilung für „Flüchtlings- und Migrationsfragen“ der Caritas Österreich. Die seit langem angekündigte Anpassung der Tagessätze um zwei Euro pro Tag ist aus Sicht der Caritas maximal ein „Tropfen auf den heißen Stein“ aber zumindest ein erster Schritt.

 

(APA)

 

 

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