News 13. 11. 2009

"Kreuz-Urteil" - "Einseitige Sicht" des Gerichtshofes für Menschenrechte

Deutlich weisen die katholischen Bischöfe das "Kreuz-Urteil" des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurück. Angesichts des Urteils sehen sich die Bischöfe an "totalitäre politische Systeme" erinnert.

Das "Kreuz-Urteil" - auch wenn es auf Österreich keine rechtlichen Auswirkungen hat - gebe Anlass zu berechtigter Sorge, betonen die Bischöfe. Der Strassburger Gerichtshof bevorzuge in seinem Urteil "in doppelter Hinsicht zu Unrecht" bestimmte Aspekte der Religionsfreiheit, nämlich die individuelle gegenüber der kollektiven Seite der Religionsfreiheit sowie die negative gegenüber der positiven Dimension dieser Freiheit. Die Bischöfe warnen davor, dass diese "einseitige Sicht des Gerichtshofes dazu führe, dass die individuelle Religionsfreiheit einzelner Personen das Recht auf kollektive, öffentliche Religionsübung aushöhlt, "was bislang nur in religionsfeindlichen totalitären politischen Systemen vorgekommen ist".

Kreuz ist als religiöses und kulturelles Symbol wertvoll

Religionsfreiheit bedeutet im Kern das Menschenrecht, die religiöse Überzeugung einzeln oder gemeinsam, sowohl privat als auch öffentlich auszuüben, betonen die Bischöfe und fordern wörtlich: "Diese positive Sicht der Religionsfreiheit muss auch in Zukunft garantiert sein." Die Bischöfe plädieren daher für eine "breite gesellschaftliche Allianz" all jener, denen das Kreuz als religiöses und kulturelles Symbol wertvoll ist und die Religion nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt wissen wollen.

Staat muss Platz der Religion im öffentlichen Raum sichern

Ein religiös-weltanschaulich neutraler Staat dürfe nicht einem radikalen Laizismus verpflichtet sei, der in seiner strikten Ablehnung von Religion einen Absolutheitsanspruch stellt, halten die Bischöfe fest. Da Religion wesentlich Werte und Sinn einbringt, trage sie zu jenen Voraussetzungen bei, von denen der demokratisch verfasste Staat lebt, ohne sie selbst erzeugen oder garantieren zu können. Deshalb betonen die Bischöfe: "Der moderne Staat ist daher, um tatsächlich neutral und unparteiisch zu sein, bestens beraten, Religion nicht gesellschaftlich zu marginalisieren, sondern ihr einen entsprechenden Platz auch im öffentlichen Raum zu sichern."

Österreichisches Modell: "Freundschaftliche Trennung"

Mit der Forderung nach "Trennung von Staat und Kirche" sei oft eine radikale, feindselige Form dieser Trennung intendiert, kritisieren die katholischen Bischöfe "laut "Kathpress". Die Bischöfe halten dieser Einstellung das "bewährte" österreichische Modell einer auf allen institutionellen Ebenen gegebenen "freundschaftlichen Trennung" entgegen, "die sich durch Kooperation zum Wohl der Menschen auf vielen Gebieten auszeichnet". Bildung, Krankenpflege und Caritas seien dafür die herausragendsten Beispiele. Diesem Prinzip entspreche auch die in Österreich geltende Regelung, dass in jenen Schulen, in denen die Mehrheit der Schüler und Schülerinnen einem christlichen Bekenntnis angehört, in allen Klassenräumen ein Kreuz anzubringen ist. Hier sei das demokratische Mehrheitsprinzip leitend, keinesfalls gehe es um Intoleranz, so die Bischöfe.

 

 

 

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