News 02. 12. 2009

Fischer: Minarett-Verbot wäre in Österreich verfassungswidrig

In der Debatte um das Schweizer Minarett-Verbot sieht sich Bundespräsident Heinz Fischer als Hüter der Religionsfreiheit. Er werde "mit allen meinen Möglichkeiten" darauf achten, dass die verfassungsrechtlichen Garantien für die Glaubensgemeinschaften respektiert werden, betonte Fischer anlässlich der Präsentation des Integrationsprojekts "projektXchange" am Mittwoch in Wien.

Da die anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich gleichberechtigt seien, wäre ein spezielles Minarett-Verbot genauso verfassungswidrig wie ein Kirchturm- oder Tempel-Verbot, so Fischer. Österreich sei ein Ort der Begegnung und des Gespräches und nicht ein Ort der Konfrontation und der Feindschaft, betonte Fischer laut einer Aussendung der Präsidentschaftskanzlei. Das gelte auch für den respektvollen Umgang mit den in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften, sagte er in Anspielung auf Forderungen nach Einführung eines Minarett-Verbots auch hierzulande.

Religionsfreiheit erlaubt Errichtung von Gebetshäusern

"Als Bundespräsident werde ich mit allen meinen Möglichkeiten darauf achten, dass die österreichische Bundesverfassung und die im Verfassungsrang stehende europäische Menschenrechtskonvention respektiert werden und dass wir den Weg des friedlichen Dialogs zwischen den verschiedenen Religionen und Glaubensbekenntnissen nicht verlassen", betonte der Bundespräsident. Zum Recht auf freie und ungehinderte Glaubensausübung, das allen anerkannten Religionsgemeinschaften zustehe, gehöre nämlich auch die Errichtung von Gebetshäusern, soferne diese Gebäude den allgemeinen und für alle geltenden Bauvorschriften entsprechen.

 

 

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Hintergrund:

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ORF TVthek:

Berichte des ORF-Fernsehens zum Schweizer Minarett-Verbot

 

 

 

 

 
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