Kardinal warnt vor beschnittenen Elternrechten
Kardinal Schönborn wittert im Kölner Beschneidungsurteil das „besorgniserregendes Signal“, Eltern die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu verbieten.
"Steht hinter dem Kölner Urteil vielleicht doch der Versuch, den Eltern überhaupt die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu verbieten?": Diese Frage stellt Kardinal Christoph Schönborn im Blick auf die gerichtliche Einstufung religiös motivierter Beschneidung an Buben als strafwürdige Körperverletzung. In seinem wöchentlichen Kommentar in der Gratiszeitung "Heute" (Freitag) schrieb der Wiener Erzbischof, er halte das Urteil des Landgerichtes Köln für ein "besorgniserregendes Signal".
Erziehung prägt
Schönborn wendet sich gegen die "heute weit verbreitete Sicht", wonach ein "Kind selber entscheiden soll, wenn es groß ist". Aus diesem Grund ließen auch manche christliche Eltern ihre Kinder nicht mehr taufen. Dem hielt der Kardinal entgegen: "Jede Erziehung prägt aber unweigerlich das Leben der Kinder. Schon das Ja zum Kind trifft für dieses eine lebenslange Entscheidung." Die implizite Attacke gegen religiöse Erziehung erinnert laut dem Kardinal an die Zeit, "als der Staat den Eltern das Recht nehmen wollte, ihre Kinder selber und nach ihren eigenen Wertmaßstäben zu erziehen". Schönborn wörtlich: "Das wäre dann wirklich ein Akt der Gewalt!"
Identitätsmerkmal der Zugehörigkeit
Der Kardinal weist darauf hin, dass für Juden die Beschneidung "von grundlegender religiöser Bedeutung" und "geradezu ein Identitätsmerkmal der Zugehörigkeit zum Judentum" sei. Im Islam sei die Beschneidung eine fest verankerte Tradition. In vielen Teilen der Welt werde die Beschneidung aus hygienischen Gründen praktiziert. Eine scharfe Grenzlinie zog Schönborn zur "Beschneidung" von Mädchen, "die in Wirklichkeit eine grausame Genitalverstümmelung darstellt". Sie sei entschieden abzulehnen.
(KAP)
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