Beschneidung: UN-Experte für Religionsfreiheit sieht Fehlurteil
Als "Fehlurteil" hat der UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Heiner Bielefeldt, das deutsche Gerichtsurteil zur religiösen Beschneidung von Buben kritisiert.
Bei einer Tagung zum Thema "Religionsfreiheit" am Freitag in Salzburg kritisierte der deutsche Philosoph und Theologe, dass die Kölner Richter ihrer Sorgfaltspflicht bei der Abwägung zwischen dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit und dem gebotenen Schutz eines Kindes nicht gerecht geworden seien. "Die Religionsfreiheit kommt in diesem Urteil nicht angemessen vor", sagte Bielefeldt, "und dort, wo sie vorkommt, wird sie verdreht".
Köperverletzung?
Auch die medizinische Beurteilung der Auswirkungen einer Beschneidung sei vom Kölner Landgericht trotz der vielen unterschiedlichen Ansichten von Experten in dieser Frage, "sehr rasch" mit Köperverletzung beantwortet worden. Der UN-Sonderberichterstatter verwies explizit auf die Unterschiede zu Fällen, in denen Eltern möglicherweise lebensrettende Bluttransfusion bei ihren Kindern verweigern oder der Genitalverstümmelung bei Frauen. Beim Thema "Bluttransfusion" stehe das "Recht auf Leben" deutlich über der Religionsfreiheit. Niemals könne Religionsfreiheit auch ein Rechtfertigungsgrund für Genitalverstümmelung sein.
Recht von Eltern auf religiöse Sozialisation
Bielefeldt erinnerte, dass Religionsfreiheit eindeutig das Recht von Eltern auf die religiöse Sozialisation ihrer Kinder beinhaltet. Für viele Eltern sei die Beschneidung ein so wichtiges Anliegen, dass sie auch bei einer Strafandrohung damit nicht aufhören würden.
Religionsfreiheit des Kindes verletzt?
Als "bizarr" wertete der Menschenrechtsexperte das Argument der Kölner Richter, wonach durch die Beschneidung die Religionsfreiheit des Kindes verletzt werde, weil es dadurch später nicht mehr selbst entscheiden könne, welcher Religion es angehören wolle. Bielefeldt: "Wenn das stimmen würde, hätte das Christentum nie existieren können, denn die ersten Christen waren auch alle beschnitten."
Interessen "vernünftig" abwägen
Unterstützung für die Position des UN-Sonderberichterstatters kam von Alt-Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Luzius Wildhaber. Das Urteil nicht auf einer "sinnvollen Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen", sagte Wildhaber. "Es ist nicht so, dass eine Tat jedes Mal absolut verboten ist, wenn Blut fließt. Sonst wären ärztliche Kontrollen, Impfungen, Bluttests, relativ schwierig." Wie in anderen Fällen müssten Richter bei der Beschneidung verschiedene Interessen "vernünftig" abwägen. Dies sei im Gesamten in Köln nicht geschehen.
Religionsfreiheit nur zweitrangiges Menschenrecht?
Für UN-Sonderberichterstatter Bielefeldt verdeutlicht der Fall das aktuell größte Problem in der Debatte um die Religionsfreiheit als Menschenrecht. Es gebe dabei eine Tendenz, Religionsfreiheit zugunsten anderer Menschenrechte zu marginalisieren. "Das könnte dazu führen, dass die Religionsfreiheit immer mehr als das 'andere' Menschenrecht gilt, das bestimmten menschenrechtlichen Anliegen, die vielen heute wichtiger sind, sozusagen im Weg steht", warnte Bielefeldt. So wies er Sichtweisen zurück, wonach "die Religionsfreiheit im Kampf für die Gleichberechtigung von Frauen und den Schutz von Kinderrechten nur im Weg steht, also das andere, scheinbar weniger liberale, weniger menschenrechtliche Menschenrecht ist".
Menschenrechtstagung in Salzburg
An der Tagung "Religionsfreiheit im Zeichen der Globalisierung und Multikulturalität" nehmen noch bis Freitagabend zahlreiche Experten zu Menschenrechten und Religionsfreiheit aus Wissenschaft, Politik und Religionsgemeinschaften teil. Anlass der Konferenz in der Salzburger Edmundsburg ist das 25-jährige Bestehen des Österreichischen Instituts für Menschenrechte.
Jüdisches Leben nicht ohne Beschneidung
Im ARD-Morgenmagazin am Freitag sagte der Münchner Historiker, Michael Brenner, ohne die Erlaubnis zur männlichen Beschneidung wäre traditionelles jüdisches Leben in Deutschland unmöglich; "Es geht nicht um ein Stückchen Haut". Die Beschneidung sei im Judentum vielmehr seit mehr als 2.000 Jahren religiöses Gesetz, dessen Infragestellung "eigentlich immer in der Geschichte mit antijüdischer Verfolgung verbunden wurde, zuletzt in der nationalsozialistischen Zeit", so der Wissenschaftler, der dem Judentum angehört und an der Ludwig-Maximilians-Universität den Lehrstuhl für Jüdische Geschichte und Kultur innehat.
Gesundheitliche Aspekte
Brenner betonte, das Beschneidungsritual sei sowohl für orthodoxe als auch für liberale Juden unverzichtbarer Bestandteil ihres religiös-kulturellen Lebens. Daneben sprächen gesundheitliche Aspekte für eine Beschneidung von Jungen. So seien in den USA die meisten - auch christlichen - Männer aus hygienischen Gründen beschnitten.
Beschneidung erst an Religionsmündigen?
Brenner fügte hinzu, dass im Judentum Säuglinge bereits nach acht Tagen beschnitten würden und sie den Eingriff somit kaum bewusst erlebten. Bei Jugendlichen oder Erwachsenen könne das Ritual dagegen viel traumatischer wirken. Befürworter des Kölner Urteils hatten vorgeschlagen, Beschneidungen erst durchzuführen, wenn ein religionsmündiger Junge in das Ritual einwilligen könne.
Quelle: KAP
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