Putin und Kyrill I. keine Zeugen im "Pussy-Riot-Prozess"
Russlands Präsident Wladimir Putin und der russisch-orthodoxe Patriarch Kyrill I. müssen nicht als Zeugen im Prozess gegen die Moskauer Punkband Pussy Riot aussagen. Ein Moskauer Bezirksgericht lehnte am Montag den Antrag der Verteidigung der drei Punk-Musikerinnen ab, den Staatspräsidenten, den Patriarchen und weitere 32 Personen als Zeugen zu laden, wie Anwalt Mark Feigin mitteilte.
Die am kommenden Montag beginnende Hauptverhandlung soll nach einem Beschluss des Gerichts live im Internet übertragen werden. Gründe für die Ablehnung der Vorladung Putins und Kyrills I. wurden zunächst nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte sich laut russischen Medienberichten dagegen ausgesprochen. Als weitere Zeugen hatte die Verteidigung einen orthodoxen Geistlichen, Künstler, Wissenschaftler sowie ehemalige Lehrer der Musikerinnen benannt.
Punkgebet in Kathedrale
Nadeschda Tolokonnikowa (22), Maria Alechina (24) und Jekaterina Samuzewitsch (29) sitzen seit März in Untersuchungshaft. Am Freitag wurde diese bis 12. Jänner verlängert. Die drei Frauen sollen im Februar in der wichtigsten orthodoxen Kirche Russlands, der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale, bei einem „Punk-Gebet“ gesungen haben: „Gottesmutter, gesegnete Jungfrau, vertreibe Putin!“ Ihnen drohen bis zu sieben Jahre Haft wegen Rowdytums.
Vorwurf der Blasphemie
Mit dem Skandalauftritt wenige Tage vor der Präsidentenwahl wollten die Frauen nach eigenen Angaben gegen die Unterstützung der Kirchenführung für den damaligen Präsidentschaftskandidaten Putin protestieren. In der Anklage wird ihnen vorgeworfen, „auf blasphemische Weise die jahrhundertealten Grundfesten der russisch-orthodoxen Kirche erniedrigt“ zu haben.
Umstrittenes Vorgehen der Justiz
Der Skandal löste in Russland eine Debatte über das harte Vorgehen der Justiz aus. Amnesty International stuft die drei Frauen als politische Gefangene ein. Jeder zweite Moskauer lehnt laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Lewada den Prozess gegen die Musikerinnen ab; 37 Prozent befürworten das Verfahren. Die orthodoxe Kirche verurteilte den Auftritt als Schändung der Kathedrale, mehrere Pfarrer sprachen sich jedoch gegen eine Haftstrafe aus.
(KAP)
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In dem als „Schauprozess“ kritisierten Verfahren gegen drei
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