News 22. 03. 2010

Kirche erarbeitet Gesamtkonzept zum Umgang mit sexuellem Missbrauch

Die von der Österreichischen Bischofskonferenz eingesetzte Projektgruppe zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche hat am Montag ihre Arbeit aufgenommen. Unter der Leitung des Wiener Generalvikars Franz Schuster beraten Experten über ein Gesamtkonzept zum Umgang mit derartigen Fällen.

Insbesondere geht es laut einer Aussendung der Erzdiözese Wien um die "Erarbeitung von österreichweit gültigen Standards und Regelungen auf Basis der bestehenden Richtlinien, wobei die in der Erzdiözese Wien geltenden Bestimmungen Vorbildcharakter haben", um die österreichweite Vernetzung und Zusammenarbeit der diözesanen Ombudsstellen, um die offizielle Einbindung der Männer- und Frauenorden in die Arbeit der diözesanen Ombudsstellen und um die Förderung von Bewusstseinsbildung und Prävention zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs. In die Arbeit der Projektgruppe sollen auch die Anweisungen einfließen, die Papst Benedikt XVI. in seinem Brief an die Katholiken in Irland formuliert hat.

Unterschiedliche Aspekte

Vier Untergruppen der Projektgruppe beschäftigen sich mit rechtlichen Aspekten, dem Umgang der Verantwortlichen im Anlassfall, mit der Koordination der Ombudsstellen und mit der Prävention. Eine vordringliche Aufgabe ist auch die Erarbeitung einheitlicher Standards für die anonymisierte statistische Erfassung von Verdachts- und Missbrauchsfällen im kirchlichen Bereich.

Schuster "klar" für Anzeigepflicht

Für den Leiter der Projektgruppe, Generalvikar Franz Schuster, ist eine Anzeigepflicht bei weltlichen Stellen unausweichlich. "Seit dem Schreiben von Papst Benedikt XVI. ist das für mich klar", sagte er am Montag im Gespräch mit der APA. Die Arbeitsgruppe will bis Ende Mai mit ihrer Arbeit fertig sein.

Entschädigungszahlungen?

Auf einen Opferfonds konnte sich die Gruppe, die am Montag erstmals zusammengetreten ist, noch nicht einigen. Schuster verwies auf die Worte von Kardinal Christoph Schönborn, dass die Gesetzeslage Entschädigungszahlungen klar regle. Bei Entschädigungszahlen müsse man im Einzelfall entscheiden.

 

 

Link:

- Diözesane Ombudsstellen für Opfer sexuellen Missbrauchs in der röm.-kath. Kirche

 

ORF TVthek:

- Missbrauchsfälle - Täglich neue Enthüllungen

 

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