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News 12. 04. 2010 |
Vatikan veröffentlicht Richtlinien zur Ahndung von KindesmissbrauchDer Vatikan hat am Montag erstmals seine seit 2003 geltenden Leitlinien zum Umgang mit Missbrauchsfällen in katholischen Einrichtungen veröffentlicht. In den auf der Internetseite des Vatikan publizierten Direktiven wird unter anderem betont, dass staatliche Gesetze zur Meldung von Vergehen "stets befolgt werden" sollten. Die Diözesen werden angehalten, allen Missbrauchsvorwürfen nachzugehen und die Glaubenskongregation im Vatikan einzuschalten, sollten sie sich bestätigen.In sehr schweren Fällen oder wenn ein Priester vor einem ordentlichen Gericht schuldig gesprochen werde, könne die Glaubenskongregation den Fall direkt an den Papst weiterleiten. Dieser könne dem Betroffenen sofort die Priesterwürde entziehen. Gegen die Entscheidung des Kirchenoberhaupts sei keine Berufung möglich, hieß es weiter. Vatikan: Richtlinien gelten seit 2003Nach Angaben der Pressestelle des Vatikan hat die Glaubenskongregation die Richtlinien bereits 2003 in einem internen Dokument verfasst, sie aber bisher noch nicht veröffentlicht. Der nun veröffentlichte "Führer zu einem Grundverständnis der Prozeduren der Glaubenskongregation" bei sexuellem Missbrauch verknüpft die päpstliche Botschaft "Sacramentorum sanctitatis tutela" vom 30. April 2001 und den Kodex des Kanonischen Rechts von 1983. Diese "Einführung" soll für all jene hilfreich sein, die nicht so gut mit dem Kirchenrecht und den Abläufen in der Kirche vertraut sind, erläuterte der Vatikan. Sprecher Ciro Benedettini sagte, das Regelwerk stamme von 2003 und sei somit nicht neu. Es werde jetzt veröffentlicht, um "die vom Papst gewünschte absolute Transparenz" deutlich zu machen. Vertuschungsvorwürfe gegen den VatikanIn den vergangenen Wochen waren angesichts der zahlreichen Fälle sexuellen Missbrauchs wiederholt Fragen zum Vorgehen des Vatikan aufgekommen. Dem Vatikan war mehrfach auch "Vertuschung" vorgeworfen worden: Die Direktiven der lange von Joseph Ratzinger geleiteten Glaubenskongregation hätten die Bischöfe nicht ausdrücklich angewiesen, sexuelle Missbrauchsfälle auch zu melden. Unterschiedliche Verfahrensabläufe sind möglicheDie Glaubenskongregation hat - so wird in den Richtlinien deutlich - mehrere Optionen, wenn ihr ein Missbrauchsfall zur Kenntnis gelangt. Je nach der Schwere der Vorwürfe kann sie entweder den Ortsbischof ermächtigen, selbst vor einem lokalen Kirchengericht einen Strafprozess durchzuführen, oder die Kongregation kann in der entsprechenden Diözese einen Verwaltungsprozess anstoßen. Im ersten Fall kann der Beschuldigte gegen sein Urteil Revision bei der Glaubenskongregation einlegen. Im Fall des Verwaltungsprozesses kann bei einer Verhängung kanonischer Strafen vom Beschuldigten ebenfalls bei der Kongregation dagegen Berufung eingelegt werden. "Die Entscheidung, die die Kardinalsmitglieder der Glaubenskongregation dazu fällen, ist endgültig", so die Richtlinien. Gegen ein päpstliches Dekret ist keine Berufung möglich"In wirklich schwerwiegenden Fällen, also wenn ein ziviles Gericht einen Priester wegen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt hat oder wenn es evidente Beweise gibt, kann die Glaubenskongregation den Fall direkt dem Heiligen Vater unterbreiten - mit der Bitte, dass der Papst ein 'ex-ufficio'-Dekret für die Zurückstufung in den Laienstand erlässt. Gegen ein solches päpstliches Dekret ist keine kanonische Berufung möglich", heißt es in Punkt B.2. wörtlich. Wenn beschuldigte Priester selbst um Dispens vom Priesteramt bäten, dann "genehmigt der Heilige Vater das um des Wohles der Kirche willen", so der Text wörtlich.
Link:- "Guide to Understanding Basic CDF Procedures concerning Sexual Abuse Allegations" (Englisch) Weitere News zum Thema:- 12. 04. 2010: Missbrauchsfälle – Vatikan verteidigt Papst Benedikt gegen neue Vorwürfe - 09. 04. 2010: Missbrauchsvorwürfe: Kardinalstaatssekretär Bertone kontert - 07. 04. 2010: Kardinal Sodano verteidigt Papst Benedikt XVI. - 06. 04. 2010: Emeritierter Kardinal: Papst leidet wegen Missbrauchsaffäre der Kirche - 06. 04. 2010: Missbrauch: Für Kirche gilt "Maßstab des Evangeliums" - 06. 04. 2010: "Wir sind Kirche": „Rote Karte für den Vatikan“ - 04. 04. 2010: Schönborn: "Kirche geht Weg der schmerzlichen Reinigung" - 04. 04. 2010: Ostermesse in Rom: Solidarität mit dem Papst - kein Wort zu Missbrauch - 04. 04. 2010: Papst-Prediger entschuldigt sich für Antisemitismus-Zitat - 03. 04. 2010: Päpstlicher Hausprediger vergleicht Vorwürfe gegen den Papst mit Judenhass - 02. 04. 2010: Weltweite Karfreitagsfeierlichkeiten begonnen - 02. 04. 2010: Schönborn: "Jesu Handeln ist Maßstab für die Kirche" - 02. 04. 2010: Papst: Kirchenspaltung verdunkelt Botschaft Jesu - 01. 04. 3010: Rom: Papst beginnt die Feiern zu den drei österlichen Tagen - 01. 04. 2010: Schönborn und Klasnic: „Sorge gilt den Opfern" - 01. 04. 2010: Missbrauch: Schönborn legte Schuldbekenntnis für Kirche ab
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